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Lärmschutzmaßnahmen für Züge im XFEL-Tunnel in Osdorf

Mittwoch, 03.08.2011

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld hat als Planfeststellungsbehörde zum Thema XFEL von DESY am 20. Juni 2006 einen umfangreichen Planfeststellungsbeschluss für den Bau und den Betrieb des Röntgenlasers XFEL einschließlich der für seinen Betrieb notwendigen Anlagen und Gebäuden erlassen.

DESY, das Deutsche Elektronen Synchrotron, lässt seit knapp einem Jahr für seinen "European XFEL"-Röntgenlaser das Erdreich zwischen Schenefeld und Bahrenfeld durchbohren. Während der Arbeiten sackte bereits zweimal Erdreich über dem Schacht ab, was bereits Gegenstand parlamentarischer Anfragen war (vgl. Drucksache 19/7899, 19/7992 und 20/1073).

Durch den Tunnel fährt stündlich mehrfach ein Zug, der Bauelemente und Bauschutt transportiert. Bürgerinnen und Bürger - viele Hauseigentümer und Mieter - klagen beispielsweise über Lärm und Vibrationen besonders in der Nacht. Obwohl im Planfeststellungsbeschluss mehrfach hervorgehoben wird, dass der Lärm bei den Bau- und Tunnelarbeiten auf ein Mindestmaß beschränkt werden soll. Vor Ort wird der Wunsch geäußert, dass DESY zumindest von 22.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens eine Nachtruhe ermöglicht.

Bei Durchsicht des Planfeststellungsbeschluss fällt diesbezüglich auf, dass dort eine solche Schallübertragung „mit Sicherheit“ ausgeschlossen wird. Diese Annahme spiegelt jedoch nicht die Realität vor Ort wider.

Daher frage ich den Senat:

1. Wie beurteilen die zuständigen Behörden den Umstand, dass die Schallübertragung durch die Überdeckelung des Tunnelbauwerks entgegen der Annahme des Planfeststellungsbeschlusses von der Bevölkerung nicht nur störend wahrgenommen wird, sondern auch die Nachtruhe z.T. erheblich beeinträchtigt wird?

2. Welche Konsequenzen wurden und werden gezogen?

3. Wie beurteilen die zuständigen Behörden den Vorschlag der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, dass die Tunnelbahn zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens nicht mehr durchgeführt werden, um die Nachtruhe einzuhalten?

4. Wie viele der o.g. „Tunnelbahnen“ fahren derzeit stündlich / täglich durch den besagten Tunnel?

5. Führen DESY oder die Überwachungsbehörden im und außerhalb des Tunnels Lärmmessungen durch? Wenn ja, welche, wo und mit welchen Ergebnissen?

6. Bis wann wird die Tunnelbahn im Rahmen der Baumaßnahmen (inklusive Rückbau des Bohrers etc.) durch den Tunnel voraussichtlich noch in Betrieb sein?

7. Welche geräuschdämmenden Vorkehrungen sind von DESY bei der Vorbereitung der Tunnelbohrungen geplant und realisiert worden? Bitte ausführen.

8. Wie bewerten die zuständigen Behörden die Anwohnerklagen in Bezug auf den Lärm der Züge im Tunnel?

9. Welche und wie viele Anwohnerklagen sind DESY sowie den zuständigen Behörden seit dem Beginn der Tunnelarbeiten bekannt? Welche Schwerpunkte haben diese Beschwerden und wie konnte diesen ggf. entsprochen werden? Bitte ausführen.

10. Sind vor dem Hintergrund der Klagen der Anwohnerinnen und Anwohner zusätzliche geräuschdämmende Vorkehrungen zu treffen?

Wenn ja, welche und ab wann? Wenn nein, warum nicht?

11. In Korrespondenz mit den Anwohnerinnen und Anwohnern argumentiert DESY, dass die Durchführung weiterer Lärmschutzmaßnahmen bei der Tunnelbahn wirtschaftlich nicht vertretbar sei.

Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei und welcher finanzielle Aufwand fiele bei der Realisierung an?

12. Hat DESY den Anwohnerinnen und Anwohnern zur Klärung der Beeinträchtigung eine zusätzliche Lärm- und Erschütterungsmessungen angeboten? Wenn ja, wie lange sollte diese andauern und wer soll diese im Einzelnen durchführen? Welchen Anwohnern wurde dies Angebot in welcher Form unterbreitet? Wie sehen die Ergebnisse der etwaigen Messungen aus? Bitte ausführen.

13. Welche Grenzwerte muss DESY im Rahmen der Tunnelarbeiten einhalten? Bitte für Tag- und Nachtzeiten angeben und ausführen, wer diese kontrolliert.