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Landesförderplan „Familie und Jugend“ – Förderung 2011

Dienstag, 16.11.2010

Der vom Landesjugendhilfeausschuss am 12. Juli 2010 beschlossene Landesförderplan (LFP) „Familie und Jugend“ fasst Förderprogramme für den Bereich der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Familienförderung auf Landesebene zusammen und ist das für das Jahr 2011 und Folgende das maßgebliche Förderinstrument für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe auf den Gebieten überregionale Jugendarbeit, erzieherischer Jugendschutz und Familienförderung.

 

Die Bestimmungen des LFP sind neben den einschlägigen Bestimmungen im SGB VIII, AG SGB VIII, sowie der LHO und ihren Verwaltungsvorschriften und den ergänzenden Vorschriften der Bewilligungsbehörde maßgeblich für die Gewährung von Zuwendung für die Träger der freien Jugendhilfe in den o. g. Bereichen.

Der Förderplan gliedert sich in zwei Teilpläne: Der Teil A umfasst Förderpositionen für sozialpädagogische Projekte, die auf gesamtstädtischer Ebene wirken. Mit dem Teil B wird die Förderung der überregionalen Jugendverbände umgesetzt.

Während die Förderung der sozialpädagogischen Projekte in Gänze neu formuliert wurde, wird die Förderung der Jugendverbände unverändert nach den Richtlinien des Förderplans „Familie und Jugend“ vom 20. Januar 2003 fortgeschrieben.

Laut o.g. LFP können Träger der freien Jugendhilfe in folgenden Programmbereichen gefördert werden (Angaben in den Klammern geben die Kapitelnummern im LFP wieder):

 

• Mobile Kinder- und Jugendarbeit (1.1.1)

• Betreute Spielangebote auf Kleinkinderspielplätzen (1.1.2)

• Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung (1.1.3)

• Freizeit-, Bildungs- und Übernachtungsstätten der Jugendarbeit (1.2)

• Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1.3.1)

• Maßnahmen zum Weltkindertag (1.3.2)

• Kulturelle Jugendarbeit (1.3.3)

• Mädchen, weibliche Jugendliche und heranwachsende Frauen (1.4.1)

• Jungen, männliche Jugendliche und heranwachsende Männer (1.4.2)

• Allgemeine internationale Jugendarbeit und Jugendbegegnung (1.5.1)

• Partizipation junger Menschen an Jugendförderungsprogrammen der EU und an sonstigen internationalen Maßnahmen (1.5.2)

• Angebote der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit für besondere Gruppen (1.6)

• Qualifizierung und Vernetzung freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit (1.7.1)

• Interkulturelle Jugendarbeit (1.7.2)

• Straßensozialarbeit und szenespezifische Jugendarbeit (2.1)

• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Jugendberatung (2.2)

• Suchtprävention (3.1)

• Unterstützung für Kinder suchtkranker oder HIV-infizierter Eltern (3.2)

• Angebote bei Vernachlässigung, innerfamiliärer und sexueller Gewalt (3.3)

• Familienbildung (4.1)

• Unterstützung und Entlastung von Familien im Alltag (4.2)

• Zentrale Angebote der Erziehungsberatung (4.3)

• Beratung und Entlastung von Eltern in schwierigen Lebenssituationen (4.4)

• Privatvormünder und Vormundschaftsvereine (5.1)

• Modellmaßnahmen, innovative Projekte und neue Ansätze (5.2.1)

• Neue Ansätze bei bereits vorhandenen Maßnahmen (5.2.2)

• Kofinanzierung bei Programmen des Bundes oder Europas (5.3)

• Förderung der allgemeinen Jugendarbeit (2.3.1.1)

• Förderung von Seminaren und Veranstaltungen (2.3.1.2)

• Bildungsreferentinnen und -referenten der Jugendarbeit (2.3.1.3)

• Verdienstausfallentschädigung für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (2.3.1.4)

• Bereitstellung von Räumen für die Jugendarbeit (2.3.1.5)

• Nutzung von Medien und Geräten (2.3.1.6.)

• Allgemeine Förderung von Freizeiten (2.3.2.1)

• Förderung von Freizeiten für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien (2.3.2.2)

• Förderung der Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen (2.3.2.3)

• Förderung gemeinschaftsdienlicher Freizeiten (2.3.2.4)

• Internationale Jugendarbeit und Begegnung (2.3.3)

• Besondere Maßnahmen und Projekte der Jugendarbeit (2.3.4)

• Landesjugendring Hamburg e. V. (2.3.5)

• Verbandsübergreifende Jugendbildungsstätte (2.3.6)

 

• Allgemeine Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen

• Beratungsangebote für Migrantinnen

 

Laut LFP sind die Antragsfristen für das Förderjahr 2011 abgelaufen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1.) Welche Haushaltstitel im Haushaltsplan der FHH entsprechen diesen Programmbereichen? Bitte für jeden Programmbereich einzeln auflisten.

 

2.) Welche Träger haben für das Jahr 2011 Anträge gestellt? Wie hoch ist jeweils die Antragssumme? Bitte für jeden Programmbereich einzeln auflisten.

 

3.) Wann wird über die Vergabe entschieden werden?