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Landesförderplan „Familie und Jugend“ – Förderung 2011 (II)

Montag, 06.12.2010

Der vom Landesjugendhilfeausschuss am 12. Juli 2010 beschlossene Landesförderplan (LFP) „Familie und Jugend“ fasst Förderprogramme für den Bereich der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Familienförderung auf Landesebene zusammen und ist das für das Jahr 2011 und Folgende das maßgebliche Förderinstrument für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe auf den Gebieten überregionale Jugendarbeit, erzieherischer Jugendschutz und Familienförderung.

Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 19/7889 hatte ich mich nach der Vergabesituation 2011 erkundigt. Die Antwort des Senats wirft weitere Fragen auf.

 

So hatte der Senat beispielsweise geäußert, er sei „im Hinblick auf den Sozialdatenschutz nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch gehindert, die Fragen nach Trägernamen und maßnahmenbezogenen Antragssummen zu beantworten“.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1.) Der Begriff der Sozialdaten ist in § 67 SGB X bestimmt. Inwieweit ist § 67 SGB X einschlägig für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Sinne der mit der Anfrage 19/7889 begehrten Auskünfte (bitte im Einzelnen darstellen hinsichtlich welcher Förderpositionen welche Bedenken bestehen)?

2.) Inwieweit sind dementsprechend Trägernamen und maßnahmenbezogene Antragssummen einzuordnen?

3.) Welche Träger haben für das Jahr 2011 Anträge gestellt? Bitte für jeden Programmbereich einzeln auflisten.

4.) Wie stellen sich Mittelabfluss und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel der in der Senatsantwort genannten Haushaltstitel für das laufende Haushaltsjahr dar?