Zum Hauptinhalt springen

Lange hat es gedauert – Start des Maritimen Clusters im nächsten Jahr: Wie sieht die Struktur und Finanzierung aus?

Donnerstag, 16.12.2010

Nach jahrelanger Vorlaufzeit, in der nichts passiert ist, haben die Wirtschaftsminister der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Dezember endlich einen Beschluss zur Gründung eines gemeinsamen Clustermanagements „Maritimes Cluster Norddeutschland“ unterzeichnet. Am 1. Januar 2011 soll das Cluster starten. Ziel ist eine verstärkte länderübergreifende Kooperation im Bereich der Maritimen Wirtschaft mit den Sektoren: Werften und Zulieferer, Offshore und Meerestechnik. Zudem geht es um die Verknüpfung mit Schifffahrt, Reedereien und Hafenwirtschaft.

Die Gesamtkosten belaufen sich laut Pressemeldung des Senats vom 10. Dezember 2010 bei einer Laufzeit von drei Jahren auf 2,4 Mio. Euro. Laut des jetzt obsolet gewordenen Haushaltsplan-Entwurfs 2011 / 2012 soll die Finanzierung zu je einem Drittel erfolgen. Zumindest in Hamburg stehen aus den Vorjahren noch Gelder zur Verfügung, da diese schon in den Haushalten 2008 und 2009 Mittel eingestellt waren, die wegen der Untätigkeit des Senats auf diesem Sektor nicht abgeflossen sind. Diese sollen laut Drucksache 19/7023 übertragen und für den Aufbau den gemeinsamen Clusters verwendet werden.

 

Ich frage daher den Senat:

1. Wie viele Mittel stehen aus den übertragbaren Resten der Haushaltjahre 2008, 2009 und 2010 jeweils und insgesamt für die kommenden Jahre für den Aufbau des Maritimen Clustermanagements zur Verfügung?

a. Sind diese für das Jahr 2011 ausreichend? Wenn nein, in welcher Höhe müssen 2011 zusätzliche Mittel bereit gestellt werden?

b. Sind diese für die Jahre 2011 und 2012 ausreichend? Wenn nein, in welcher Höhe müssten 2012 zusätzliche Mittel bereit gestellt werden?

c. Sind diese übertragbaren Reste ausreichend, um den Hamburger Anteil für das Cluster für die angestrebte Laufzeit von drei Jahren abzudecken? Wenn nein, in welcher Höhe müssten für die nächsten drei Jahre zusätzliche Mittel bereit gestellt werden?

2. Welcher Anteil der Mittel fließt in die Struktur des Clustermanagements, einschließlich Personalkosten? Wie viel Mittel stehen für die Initiierung von Projekten zur Verfügung?

3. Wann wird die Feinabstimmung der Organisation des Clustermanagements abgeschlossen sein? Wie ist der Zwischenstand?

4. Neben dem zentralen Träger – der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH soll es in jedem Bundesland eine zusätzliche Geschäftsstelle geben?

a. Wo wird die Geschäftsstelle in Hamburg angesiedelt sein, bzw. wer ist der Träger?

b. Welche Stellen mit welchen Aufgaben und welcher Dotierung wird es in der Hamburger Geschäftsstelle geben? Wann werden diese jeweils eingerichtet?

c. Welche Stellen mit welchen Aufgaben und welcher Dotierung wird es beim zentralen Träger und bei den anderen Geschäftsstellen geben? Wann werden diese jeweils eingerichtet?

5. Neben dem zentralen Träger und den einzelnen Geschäftsstellen soll es laut Drs. 19/7023 zudem ein zentrales Steuerungsgremium der drei Länder geben?

a. Was sind die Aufgaben des zentralen Steuerungsgremiums?

b. Wie setzt sich dieses Gremium zusammen? Über welche Entscheidungskompetenzen verfügt es – auch in Abgrenzung zum zentralen Träger und den Ländergeschäftsstellen?

c. Wird die Tätigkeit im Steuerungsgremium dotiert? Wenn ja, wie hoch sind die Mittel, die hierfür insgesamt aufgewendet werden?

6. Inwieweit waren Unternehmen, Institutionen und Verbände der Maritimen Wirtschaft und Hochschulen, die sich mit diesem Bereich befassen, in die Vorplanungen des Maritimen Clusters eingebunden? Welche Beteiligung ist in Zukunft geplant?

7. Im bei der Wissenschaftsbehörde angesiedelten Cluster „Life Science“ trägt ein privatwirtschaftlicher Träger einen Teil der Kosten des Clustermanagements. Ist im Maritimen Cluster ebenfalls vorgesehen, auch die Unternehmen, die von dem Cluster profitieren, beispielsweise über einen Trägerverein in die Finanzierung und ggf. auch in die Entscheidungsbildung einzubeziehen? Welche konkreten Überlegungen bzw. Planungen gibt es hierzu bereits? Sind bereits entsprechende Gespräche geführt worden?

8. Was ist in den letzten Jahren, in dem das Maritime Cluster nicht vorangekommen ist, unternommen worden, um Bremen und Mecklenburg-Vorpommern in das Cluster einzubeziehen? Welche weiteren Schritte sind geplant?