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Last-Minute Einstellungen und Beförderungen im öffentlichen Dienst (Nachfrage zu Drs. 19/8172)

Dienstag, 08.02.2011

Der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion Drs. 19/8172 ist zu entnehmen, dass im Zeitraum Ende November 2010 bis Anfang März 2011 in Behörden, Justiz und Bezirksämtern insgesamt 152 Einstellungen von Bediensteten mit einer Vergütung von A 13 / E 13 aufwärts erfolgt bzw. fest vorgesehen waren. Dazu gehören 19 Richter und Staatsanwälte, 68 Lehrkräfte an Schulen und 17 Lehrkräfte am Hamburger Institut für Berufliche Bildung. Bei den weiteren 48 Einstellungen handelt es sich offenbar in 16 Fällen um neu geschaffene Funktionen. Ich frage den Senat:

 

1. Bis zu welchem Datum deckt die Senatsauskunft zu Drs. 19/8172 den Sachstand ab, wann war Meldeschluss für die Antwort auf die Große Anfrage, die der Senat am 11. Januar 2011 beschlossen hat?

 

2. Wie ist demgegenüber der aktuelle Stand? Welche weiteren Entscheidungen wurden im Beamten- sowie im Tarifbereich mit Blick auf Funktionen des gehobenen oder höheren Dienstes / Laufbahngruppe 2 oder vergleichbar, getroffen oder befinden sich konkret in Vorbereitung, die sich noch nicht in der Senatsauskunft Drs. 19/8172 finden?

Ich bitte jeweils um

• genaue Bezeichnung der jeweils betroffenen Stellen / Dienstposten / Funktionen (ab gehobener Dienst / Laufbahngruppe 2 oder vergleichbar und aufsteigend) in den einzelnen Behörden und Landesbetrieben

• Angabe des Zeitraums, wie lange die Funktion nicht besetzt war, bzw. ob es sich um eine neu geschaffene Position handelt

• Angabe der Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe oder des Honorars

• sowie Angabe etwaiger vorangegangener oder laufender, verwaltungsinterner oder öffentlicher Ausschreibungsverfahren und deren Ergebnis/Sachstand:

 

2.1. Gibt es Positionen auf Senatsseite, deren Besetzung bis zum letzten Wochenende im November 2010 vorgesehen war, die aber mit Blick auf das vorzeitige Ende der Wahlperiode nicht mehr besetzt werden? Um welche Stellen handelt es sich und inwieweit gab oder gibt es Ausschreibungsverfahren?

 

2.2. Sind vorgesehene Einstellungen, Ernennungen oder Beförderungen mit Blick auf die vorgezogenen Neuwahlen ausgesetzt oder beendet worden? Welche und inwieweit hat es Ausschreibungsverfahren gegeben?

 

2.3. Welche Einstellungen hat es seit dem 29. November 2010 gegeben und welche Einstellungen sind derzeit noch bis zum 1. März 2011 (einschließlich) vorgesehen? Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden sie wirksam, welche Befristungen gibt es und wann waren sie vereinbart worden?

 

2.4. Welche Beförderungen (Ernennungen, Hebungen etc.) hat es seit dem 29. November 2010 gegeben und welche sind derzeit noch bis zum 1. März 2011 vorgesehen? Zu welchem Zeitpunkt wurden bzw. werden sie wirksam und wann waren sie zugesagt worden?

 

2.5. Hat es im Zeitraum seit dem 29. November 2010 vergleichbare Neueinstellungen oder entsprechende personelle Veränderungen in öffentlichen Unternehmen gegeben oder sind solche bis zum 1. März 2011 vorgesehen? (Bitte aufschlüsseln)

 

3. In seiner Antwort hat der Senat mitgeteilt, es habe seit September 2010 (erste Antwort zu Drs. 19/7316) keine Entscheidungen gegeben, von der Ausschreibungspflicht für Stellen ab der Besoldungsgruppe 13 bzw. Entgeltgruppe 15 abzusehen. In der Übersicht über die Einstellungen (Anlage 3) taucht der Begriff „Ausschreibungsverzicht“ jedoch mehrfach auf, ebenso hinsichtlich der Beförderung einer Referentin für Medienrecht in der Kulturbehörde auf A15 und der Abteilungsleitung „Arbeitsmarktpolitik“ auf A16.

 

3.1. Hat es seit September 2010 tatsächlich keine Beschlüsse des Senats gegeben, auf Ausschreibungsverfahren für Positionen ab A 13/E 13 zu verzichten?

 

3.2. Sofern es im Zeitraum seit September 2010 bis heute entsprechende Entscheidungen gegeben hat oder konkret in Vorbereitung sind, um welche Positionen geht es jeweils im Einzelnen? Bitte Angaben wie in Drs. 19/7316 (Neufassung der Senatsantwort vom 26.11.2010) aufgeschlüsselt fortführen.