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Legaler Waffenbesitz in Hamburg (2) – Nachfrage zur Drucksache 20/2481

Freitag, 20.01.2012

Die Antwort des Senats auf die diesseitige Anfrage zum Thema Legaler Waffenbesitz, Drs. 20/2481, wirft noch weitere Fragen auf.

Ich frage daher den Senat:

1. In den Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 wird angegeben, dass in Hamburg 12.885 Personen als Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition registriert seien. Davon hätten 2.113 Personen zum Zweck des sportlichen Schießens, 4.837 Personen zum Zweck der Jagdausübung und 156 Personen aus dienstlichen/gewerblichen gründen die Erlaubnis erhalten. Aus welchen Gründen haben die restlichen 5.779 Waffenbesitzer ein Bedürfnis nach Waffenbesitz geltend gemacht und wie viele davon sind sogenannte „Altbesitzer“?

 

2. In der Antwort zur Frage 8 wird angegeben, dass 32.671 registrierte Schusswaffen nicht zum Zwecke des sportlichen Schießens, der Jagdausübung oder aus dienstlichen/gewerblichen Gründen, sondern aus sonstigen Gründen erworben wurden. Worin bestehen diese sonstigen Gründe und bei wie vielen davon handelt es sich um sogenannte „Altbesitzer“?

 

3. Welche Erkenntnisse hat der Senat zur Deliktrelevanz der einzelnen Besitzer- und Waffengruppen

 

a) Waffenmißbrauchsfälle 2001- 2011 durch Jäger & Sportschützen?

b) Waffenmißbrauchsfälle 2001- 2011 durch Altbesitzer?

c) Waffenmißbrauchsfälle 2001- 2011 mit Jagd- & Sportwaffen?

d) Waffenmißbrauchsfälle 2001 – 2011 mit Altbesitz- & Erbwaffen?