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Liquidität der Hamburger staatlichen Hochschulen

Freitag, 17.06.2011

Im Zusammenhang mit der Sachverständigen-Anhörung der Hochschulpräsidenten und -kanzler im Wissenschaftsausschuss der Bürgerschaft am 7.6.2011 wurde die Frage nach der Liquidität unserer Hochschulen nicht vollständig beantwortet.

 

Ich frage deshalb den Senat:

 

1. Welche Liquidität hatten die Hamburger staatlichen Hochschulen in diesem und den letzten 5 Jahren (zu einem vergleichbaren Stichtag)? Die Angaben zudem bitte jeweils in Relation zu den Zuwendungen aus dem Hamburger Haushalt setzen.

 

2. Wie definiert der Senat in diesem Zusammenhang den Begriff Liquidität, d.h. welche finanziellen Mittel sind darin enthalten?

 

3. Über welche weiteren finanziellen Reserven verfügen die Hochschulen aktuell (Studiengebühren, Drittmittel, etc.)?

 

4. Wie wird, vor dem Hintergrund der Globalzuweisungen an die Hochschulen, in der Regel mit am Ende des Jahres nicht verausgabten Mitteln der Hochschulen verfahren?

 

5. Hat der Senat Erklärungen dazu, weshalb die Hochschulen sich in Bezug auf ihre Rücklagen (in Relation zu den jährlichen Zuwendungen) so gravierend unterscheiden, wie dies aus der Antwort auf die schriftliche kleine Anfrage des Abg. Kleibauer (Drs. 20/574) hervorgeht?

 

6. Für den Fall, dass die Rücklagen (bzw. Mittelübertragungen am Jahresende) in den letzten 5 Jahren vergleichbare Anteile zum jeweiligen Jahresetat hatten, wie kann gewährleistet werden, dass Hochschulen ihre staatlichen Zuwendungen auch zweckentsprechend in den dafür vorgesehenen Zeitraum ausgeben?