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Luft in Hamburger Schulen (2)

Mittwoch, 17.06.2009

Zu den umweltbedingten Belastungen, denen insbesondere Kinder und Jugendliche ausgesetzt werden, gehören die Luftbelastungen.

 

In anderen Bundesländern und insbesondere in anderen Großstädten ist festgestellt worden, dass die Luftqualität in Schulräumen hygienischen Ansprüchen nicht genügt.

 

In der Kleinen Anfrage 19/2972 hatte ich diese gesundheitsgefährdend schlechte Luft in Deutschlands und Hamburgs Schulen thematisiert.

Der Senat hat dazu unter anderem geantwortet, ihm sei die Problematik bekannt. Auf eigene vergleichbare Untersuchungen werde verzichtet, weil „die innenraumlufthygienische Situation in Hinblick auf die CO2-Belastung fundiert einschätzbar“ sei.

 

Ferner heißt es in Beantwortung meiner Frage 5, dem Senat seien die Aktivitäten anderer Großstädte in Bezug auf die Verbesserung der Lufthygiene in Schulräumen bekannt. Und dann weiter: „Über die bestehenden Empfehlungen der zuständigen Behörde für die Raumlüftung an Schulen hinaus wird mithilfe der Hamburger Gesundheitsämter und des Arbeitsmedizinischen Dienstes zurzeit ein Muster-Hygieneplan erarbeitet, der Regelungen zur Lufthygiene einschließt.

Als Referenzrahmen dient hier der vom Bundesumweltamt überarbeitete Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Ferner wird im Rahmen von Fortbildungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zur Gesundheitsförderung der Aspekt „Innenraumhygiene“ regelhaft berücksichtigt.“

 

 

Ein Lehrer der Grundschule Rönneburg, zugleich Personalratsmitglied, hat sich zwischenzeitlich in dieser Frage an das Personalamt, Arbeitsmedizinischer Dienst, gewandt und darum gebeten, erstens die bestehende Luftqualität in vorhandenen Räumen seiner Schule zu überprüfen und zweitens bei einem geplanten Neubau an seiner Schule durch geeignete Argumentationshilfen dazu beizutragen, dass Raumlufthygiene und –temperatur sowie zu erwartende Geräuschentwicklung bei der Neubauplanung berücksichtigt werden.

 

Die zuständige Fachärztin für Arbeitsmedizin antwortet darauf, die Belastungen vorhandener Räume außer Acht lassend: „...es geht ja bei Ihnen darum, dass neue Räume gebaut und geplant werden von daher macht es nicht so sehr viel Sinn, Messungen durchzuführen und die Messergebnisse vorzulegen.

Grundsätzlich werden Unterrichtsräume nach bestimmten Vorgaben geplant und gebaut, die eine ausreichende Lüftung gewährleisten sollten (z.B. 1/3 der Fensterfront muss lüftbar sein). Sicherheitshalber könnte Ihre Schulleitung Ihre Wünsche in den Baubesprechungen (von Ingenieurbüro und der Bauabteilung) vortragen.“

 

Diese Aussagen lassen nicht erkennen, dass ein wesentliches Umdenken hinsichtlich der Lufthygiene stattgefunden hat.

Ich frage deshalb den Senat:

 

 

1. Welche Hamburger Gesundheitsämter und welche Abteilungen des Arbeitsmedizinischen Dienstes sind mit der Erarbeitung des Muster-Hygieneplans befasst?

 

Seit wann?

 

2. Wann soll die Erarbeitung abgeschlossen werden?

 

3. Wie werden die Fachkräfte des Arbeitsmedizinischen Dienstes in die Erarbeitung einbezogen? Ist sichergestellt, dass alle Fachkräfte des Arbeitsmedizinischen Dienstes über die Erkenntnisse der raumlufthygienischen Untersuchungen außerhalb Hamburgs hinreichend informiert sind?

 

Wenn ja: Hält der Senat die oben zitierte Äußerung der Fachärztin für ausreichend und hilfreich? Geht der Senat davon aus, dass die Vorgabe „1/3 der Fensterfront muss lüftbar sein“ ausreicht, um eine hinreichende Lüftung der Räume – auch angesichts von Unterrichtseinheiten, die 45 Minuten übersteigen – zu gewährleisten?

 

Wenn nein: Welche Vorgaben wird der Senat für Schulraumneubauten machen?

 

4. Ist dem Senat bekannt, dass eine dauerhafte Fensterlüftung durch teilgeöffnete Fenster energetisch die ungünstigste denkbare Art von Lüftung beschreibt und zudem keinen ausreichenden Luftaustausch gewährleistet?

 

Wenn ja: Welchen Sinn hat die zitierte Vorgabe?

 

Wenn nein: Wie will der Senat bei Schulraumneubauten vermeiden, dass wiederum Schulräume entstehen, die lufthygienischen Ansprüchen nicht genügen?

 

5. Im energiebewussten Wohnungs- wie auch Gewerbeneubau ist der Einsatz von kontrollierten Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung heute Standard. Beabsichtigt der Senat, diesen Standard auch auf Schulneubauten anzuwenden?

 

Wenn ja: Wie wird diese Forderung in die Planungsprozesse eingespeist?

 

Wenn nein: Warum nicht?