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Mediation und außergerichtliche Konfliktbeilegung

Dienstag, 26.02.2013

Das Instrument der gerichtsinternen Mediation wird bereits seit mehreren Jahren von den Hamburger Gerichten angeboten. Die gerichtliche Mediation kann an den richtigen Stellen eingesetzt eine wirksame Alternative zur schnellen und kostengünstigen Streitbeilegung und zur Schaffung eines nachhaltigen Rechtsfriedens zwischen den beteiligten Parteien sein. Mit der Überführung der gerichtsinternen Mediation in das so genannte Güterichtermodell durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.07.2012 sollte ein weiterer Impuls für den Einsatz von Methoden zur Konfliktbeilegung durch die Gerichte geschaffen werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Verfahren wurden seitens der Gerichte für ein Mediationsverfahren bzw. ein Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorgeschlagen? Es wird um eine Aufschlüsselung für die Jahre 2009 – 2012 sowie für die einzelnen Gerichte (ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichte) und Instanzen gebeten.

 

2. In wie vielen Fällen ist es in den Verfahren gemäß Ziffer 1. zur Durchführung eines Mediationsverfahrens gekommen? Wie viele Verfahren hiervon konnten erfolgreich beendet werden? Es wird hier ebenfalls um eine Differenzierung gemäß Ziffer 1. gebeten.

 

3. Wie viele Güterichter und Güterichterinnen sind derzeit an den Hamburger Gerichten tätig? Es wird um eine Aufschlüsselung für die einzelnen Gerichte und Instanzen gebeten.

 

4. Wie erfolgt die Umsetzung des Güterichtermodells in Hamburg? Wie sind insbesondere die Möglichkeiten für Richter/innen und Parteien organisiert, Unterstützung bei Fragen zur Auswahl und Durchführung von geeigneten Fällen für ein Mediationsverfahren zu erhalten? Auch hier wird um eine Differenzierung nach Gerichten gebeten.