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Mehr Bildungs-, Sport- Kultur- und sonstige Angebote für bedürftige Kinder – ist Hamburg bis zum 1. Januar tatsächlich in der Lage die Versprechungen der Bundesarbeitsministerin umzusetzen?

Mittwoch, 08.12.2010

Der Bundestag hat am 3. Dezember das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) beschlossen, das sofern der Bundesrat dem am 17. Dezember zustimmt, am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. Neben der umstrittenen Neuberechnung der Regelsätze ist dort auch geregelt, welche Leistungen Kinder und Jugendliche, die im SGBII - Bezug sind, zusätzlich erhalten, um z.B. Sportangebote wahrnehmen zu können und ein Museum zu besuchen und welche zusätzlichen Bildungsangebote für diese Kinder und Jugendliche finanziert werden.

Zukünftig werden von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende wie der team.arbeit.hamburg auch die Kosten für Schulausflüge, sowie Ausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Kindertagesstätte und nicht nur wie bisher schon für mehrtägige Klassenfahrten übernommen. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen zur Erreichung der wesentlichen Lernziele zusätzliche Lernförderung erforderlich ist, wird diese entsprechend berücksichtigt. Für das Mittagessen in Schule und Kindertageseinrichtung werden die entstehenden Mehraufwendungen übernommen. Im Klartext heißt Letzteres: Die Kosten für das Mittagessen werden erstattet, im Gegenzug wird ein Teilbetrag aber vom Regelsatz wieder abgezogen.

10 Euro monatlich werden bei Kindern und Jugendlichen für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, z.B. Musikunterricht oder die Teilnahme an Freizeiten berücksichtigt – ein Betrag für den in Hamburg kaum regelmäßige Angebote vorgehalten werden.

Die Agentur für Arbeit soll gewährleisten, dass die Kinder und Jugendlichen geeignete Angebote wahrnehmen können und soll dazu Vereinbarungen mit den entsprechenden Leistungsanbietern, vorrangig gemeinnützigen Trägern, freien Trägern der Jugendhilfe und Stiftungen schließen. Im Einzelfall können Vereinbarungen auch mit Privatpersonen geschlossen werden.

Das Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro wird wie bisher in der Regel pauschal ohne Bedarfsprüfung ausbezahlt. In welcher Form die Kosten für Klassenfahrten übernommen werden, entscheidet der jeweilige kommunale Träger nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erstattung aller übrigen zusätzlichen Leistungen, z.B. Lernförderung, die Teilnahme an Musikkursen oder die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine kann über personalisierte Gutscheine oder durch Kostenübernahmeerklärungen erfolgen. Bisher hatte die Bundesarbeitsministerin das Gutscheinsystem propagiert. Der Hamburger Sozialsenator Wersich hatte das Interesse Hamburgs bekundet, hierfür Modellregion werden zu wollen.

Wenn die Kinder und Jugendlichen in Hamburg im nächsten Jahr tatsächlich in den Genuss zusätzlicher Leistungen im kulturellen und sozialen Bereich und zusätzlicher Bildungsleistungen kommen sollen, muss mit Nachdruck daran gearbeitet werden, hierfür die Voraussetzungen zu schaffen.

Ich frage daher den Senat:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche in Hamburg hätten nach derzeitigem Stand ab dem 1.1.2011 Anspruch auf zusätzliche Leistungen neben dem Regelbedarf für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben? Wie hoch sind die geschätzten Kosten, bzw. die Beträge, die in Hamburg dafür zur Verfügung stehen?

2. Wie viele Kinder und Jugendliche in Hamburg hätten nach derzeitigem Stand ab dem 1.1.2011 grundsätzlich Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung? Wie hoch sind die geschätzten Kosten, bzw. die Beträge, die in Hamburg dafür zur Verfügung stehen?

3. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben 2010 das sogenannte „Schulbedarfspaket“ erhalten? Wie viele Schülerinnen und Schüler werden 2011 voraussichtlich die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 30 Euro zum 1. Februar und 70 Euro zum 1. August erhalten? Wie hoch sind hierfür die geschätzten Kosten?

4. Wie viele Schülerinnen und Schüler hätten zukünftig grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der Mehraufwendungen für die in schulischer Verantwortung angebotene gemeinschaftliche Mittagsverpflegung?

a. In welcher Höhe werden Mehraufwendungen pro Kind und Essen maximal übernommen, bzw. wie viel Euro werden im Gegenzug pro Essen von der Regelleistung wieder abgezogen?

b. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Mehraufwendungen für die schulische Mittagsverpflegung für 2011, bzw. wie hoch sind die Mittel, die hierfür in Hamburg zur Verfügung stehen?

5. Wie viele Kinder in Kindertageseinrichtungen hätten zukünftig Anspruch auf die Erstattung der Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung in der jeweiligen Einrichtung?

a. Wie hoch werden die geschätzten Aufwendungen aus Bundesmitteln hierfür sein?

b. Wie hoch werden die Einsparungen im Hamburger Haushalt sein, da reduzierte Beiträge zukünftig indirekt durch den Bund finanziert werden?

6. Welche Behörde hat in Hamburg die Federführung bei der Ausgestaltung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am sozialen und kulturellen Leben? Welche weiteren Behörden und Institutionen sind daran beteiligt?

7. In welcher Form sollen zukünftig die Kosten für Klassenfahrten übernommen werden? Welche zusätzlichen Kosten entstehen der Agentur für Arbeit in Hamburg voraussichtlich dadurch, dass zukünftig auch Fahrt für Kinder die eine Kindertageseinrichtung besuchen als Bedarfe anerkannt werden?

8. In welcher Form sollen in Hamburg ab 2011 die Leistungen für zusätzliche Lernförderung, für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und in Kindertageseinrichtungen und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erbracht werden – als personalisierte Gutscheine oder durch Kostenübernahmeerklärungen?

9. Hat Hamburg weiterhin Interesse, Modellregion für eine Bildungschipkarte oder ein Gutscheinsystem zu werden? Wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Verhandlungen bzw. Gespräche mit den entsprechenden Stellen auf Bundesebene?

10. Wer legt anhand welcher Kriterien fest, welche Kinder zusätzliche Lernförderung benötigen und welche Angebote jeweils geeignet sind, die wesentlichen Lernziele zu erreichen?

11. Ist die federführende Behörde bzw. eine der weiteren zuständigen Hamburger Behörden, die team.arbeit.hamburg oder die Bundesagentur für Arbeit über die Ausgestaltung der Mittagsverpflegung und die zusätzliche Lernförderung mit Schulen im Gespräch?

a. Wenn ja, welche Schulen werden einbezogen?

b. Was ist der Inhalt, die Zielsetzung und die Art der Vereinbarung, die mit Schulen getroffen werden soll?

c. Wenn nein, warum nicht?

12. Mit welchen gemeinnützigen Trägern, freien Trägern der Jugendhilfe und Stiftungen hat die Agentur für Arbeit in Hamburg Gespräche bzw. Verhandlungen aufgenommen, um zu den erforderlichen Vereinbarungen zu kommen.

a. In wie weit sind die zuständigen Landesbehörden in Hamburg in die Gespräche und Vereinbarungen einbezogen?

b. Wie ist der Stand der Gespräche und Verhandlungen? Gibt es bereits Vereinbarungen mit den entsprechenden Trägern und Stiftungen? Wenn ja, mit welchen?

c. Bei welchen Trägern, bei denen im Rahmen zukünftiger oder bereits geschlossener Vereinbarungen die Kosten für Kinder und Jugendliche im SGB II - Bezug ab dem nächsten Jahr von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, hat bisher die Stadt Hamburg über entsprechende Ermässigungstatbestände die Kosten getragen?

d. Hält der Senat es für realistisch, dass bis zum 1.1.2011 mit ausreichend vielen Trägern und Stiftungen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass leistungsberechtigte Personen geeignete Leistungsangebote in Anspruch nehmen können?

e. Werden bzw. sind in Hamburg auch Vereinbarungen mit Privatpersonen geschlossen worden? Wenn ja, in welchem Umfang?