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Mehr Geld für Sprachförderung – was kommt wann nach Hamburg und was tut der Senat?

Freitag, 05.11.2010

Offenbar plant das Bundesfamilienministerium, ab dem kommenden Jahr mit 4.000 neuen Erzieherstellen die Sprachförderung von Kindern in Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten deutlich zu verbessern. Jede teilnehmende Kindertagesstätte soll ein Budget von 25.000 Euro für zusätzliche Teilzeitstellen erhalten.

Berichterstattungen zufolge soll dieses Vorhaben mit den Bundesländern abgestimmt sein. Länder, Kommunen und Einrichtungen müssten sich bewerben und erhielten Zusagen nach Erfüllung bestimmter Kriterien und einem Länderschlüssel.

 

Dies vorausgeschickt, frage ich den Senat:

 

1. Für wann ist nach den Kenntnissen des Senats der Start dieses Bundesprogramms geplant?

2. Welche Kriterien sind für die Zuweisung dieser zusätzlichen Stellen bzw. Finanzmittel vorgesehen?

3. Wird es eine Hamburger Gesamt-Bewerbung geben oder werden sich Träger und Einrichtungen selbst bewerben?

4. Gibt es hierzu Gespräche zwischen dem Senat und den Kita-Verbänden? Welche Unterstützung bietet der Senat?

5. Gibt es eine grobe Schätzung, wie viele dieser zusätzlichen Stellen auf Hamburg entfallen werden?

6. Zu wann werden die Bundesmittel fließen, wann sollen die zusätzlichen Fachkräfte ihre Arbeit aufnehmen?

 

7. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Man einigt sich darauf, dass Sprachförderung als zusätzliches Kriterium für den besonderen Förderbedarf besonders im Elementarbereich als förderungsfähig eingestuft wird und einen Anspruch auf zusätzlichen Förderbedarf begründet. Ein Attest der Einrichtung soll im Regelfall eine hinreichende Grundlage für die Entscheidung über den besonderen Förderbedarf sein, die letzte Entscheidung hat das bezirkliche Jugendamt.“

 

7.1. Wie viele Kinder haben aufgrund dieser Regelung eine Einstufung wegen zusätzlichen Förderbedarfs aufgrund von Sprachförderbedürfnissen erhalten? (Bitte nach Bezirken gliedern)

 

7.2. In welchem Umfang wurde dadurch ein Anspruch auf zusätzlichen Förderbedarf begründet? Wie (durch welche Maßnahmen) wurde dieser in der Regel erfüllt?

 

8. Im Koalitionsvertrag heißt es außerdem: „Die Betreuung behinderter Kinder, von Kindern aus sozial benachteiligten Gebieten und Kindern aus sozial prekären Verhältnissen soll verbessert werden.“ Was hat der Senat hier unternommen?