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Mehrkosten bei der Realisierung des Projektes Elbphilharmonie? (IV)

Mittwoch, 06.01.2010

Der Senat hat am 23. Dezember 2008 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 209 Millionen Euro zur Realisierung der Elbphilharmonie beantragt (siehe Drucksache 19/1841). Diese Summe beinhaltet unter anderem Mehrforderungen des Generalunternehmers für die in der Planung konkretisierten 95 Prozent des Bausolls, erhöhte Budgets für die restlichen 5 Prozent, eine zusätzliche Vergütung für den Generalplaner von 20 Millionen Euro sowie eine Summe von 20 Millionen Euro für unvorhersehbare Ereignisse im weiteren Bauablauf.

 

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drucksache 19/4611 berichtet der Senat, dass für die konkretisierten 95 Prozent des Bausolls mit Stand zum 30. September 2009 von

 

• der Elbphilharmonie Bau KG Minderkosten in Höhe von 0,8 Mio. Euro,

• der Adamanta Mehrkosten in Höhe von 7,4 Mio. Euro und

• dem Generalplaner Mehrkosten in Höhe von 0,7 Mio. Euro

 

angemeldet wurden.

 

Ich frage den Senat:

 

1. In welcher Höhe werden zum derzeitigen Stand für die konkretisierten 95 Prozent des Bausolls

 

a) Minderkosten von der Elbphilharmonie Bau KG,

b) Mehrkosten von der Adamanta und

c) Mehrkosten vom Generalplaner

 

jeweils geltend gemacht?

 

2. In welcher Höhe sind die für die konkretisierten 95 Prozent des Bausolls erhobenen

 

a) Minderkostenforderungen der Elbphilharmonie Bau KG,

b) Mehrkostenforderungen der Adamanta und

c) Mehrkostenforderungen des Generalplaners

 

jeweils zwischen den Vertragspartnern geklärt und anerkannt?

 

3. Wie werden die von der Elbphilharmonie Bau KG bereits anerkannten bzw. die noch nicht geklärten Mehrkostenforderungen ggf. finanziert?

 

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drucksache 19/4611 berichtet der Senat zu den budgetfinanzierten 5 Prozent des Bausolls, dass zum 30. September 2009 bei vier Budgets

(Dacheindeckung, Schlagregendichtigkeit, Weiße Haut Großer Saal und Signaletik) trotz Planungsvereinfachungen und Optimierungen der Kostenrahmen des jeweiligen Budgets nicht eingehalten werden konnten.

 

4. Sind die Kosten in diesen Budgetpositionen zwischen ReGe bzw. Elbphilharmonie Bau KG und Generalunternehmer mittlerweile geklärt? Wenn ja, mit jeweils welchem Ergebnis und wie werden die Mehrkosten ggf. finanziert?

 

 

5. Welche weiteren in der Anlage 3 der Drs. 19/1841 genannten Einzelbudgets sind nach derzeitigem Stand

 

a) abschließend ausgeplant,

b) vom Generalunternehmer in welcher Höhe kalkuliert,

c) von der ReGe bzw. der Elbphilharmonie Bau KG in welcher Höhe anerkannt,

d) mit welchen Kosten zwischen Generalunternehmer und der ReGe bzw. Elbphilharmonie Bau KG abschließend geklärt und

e) zur Bauausführung gegenüber dem Generalunternehmer freigegeben?

 

 

6. Wie werden Mehrkosten in diesen Budgets ggf. finanziert?

 

 

7. Liegen dem Senat, den Fachbehörden, der Elbphilharmonie Bau KG oder der ReGe weitere Hinweise vor, dass die in Anlage 3 der Drs. 19/1841 genannten Budgets nicht auskömmlich sind? Wenn ja, welche Budgets könnten jeweils in welcher Höhe und aus welchen Gründen überschritten und wie sollen die Mehrkosten ggf. finanziert werden?

 

 

8. Ist es bereits zu unvorhergesehenen Ereignissen im Bauablauf gekommen?

 

Wenn ja,

 

a) um welche Ereignisse handelt es sich,

b) zu welchen Mehrkosten haben diese geführt

c) zu welchen Mehrforderungen gegenüber der Stadt haben diese geführt,

d) in welchem Umfang hat sich die Stadt nach welchen Prüfungen zur Übernahme von Mehrkosten bereit erklärt und

e) wie sollen die Mehrkosten ggf. finanziert werden?

 

 

In seiner Mitteilung in Drucksache 19/4611 berichtet der Senat mit Stand zum 30. September 2009, dass Mehrforderungen der Adamanta für die Dacheindeckung in Höhe von 1,1 Mio. Euro und für die Herstellung der Schlagregendichtigkeit in Höhe von 2,2 Mio. Euro ggf. aus einer „Risikorücklage“ gedeckt werden könnten, die in vollem Umfang durch Kosteneinsparungen „an anderer Stelle“ refinanziert sei.

 

9. An welchen „anderen Stellen“ des Projekts Elbphilharmonie haben sich zum derzeitigen Stand Kosteneinsparungen in welcher Höhe ergeben?

 

In seiner Mitteilung in Drucksache 19/4611 berichtet der Senat, dass Überschreitungen im Budget „Weiße Haut Großer Saal“ in Höhe von 6,8 Millionen Euro und im Budget „Wegeleitsystem/Signaletik“ in Höhe von 1,4 Millionen Euro als „Risikopositionen“ in die „Mittel für Unvorhergesehenes“ eingestellt wurden, so dass zum 30. September 2009 noch 11,8 Millionen Euro für unvorhersehbare Ereignisse im weiteren Bauablauf zur Verfügung standen.

 

10. Wurden die für unvorhersehbare Ereignisse im Bauablauf veranschlagten Mittel nach derzeitigem Stand mit weiteren Risiko- oder Kostenpositionen „belegt“ bzw. bereits insgesamt oder teilweise in Anspruch genommen? Wenn ja, aus welchen Gründen, mit welchen Risiko- bzw. Kostenpositionen und in jeweils welcher Höhe?

 

 

11. Liegen dem Senat, den Fachbehörden, der Elbphilharmonie Bau KG oder der ReGe sonstige Hinweise auf Kostensteigerung beim Bau der Elbphilharmonie beziehungsweise auf weitere Nachforderungen des Generalplaners oder des Generalunternehmers vor, die über das in den Drucksachen 19/1841 und 19/4611 dargestellte Volumen hinausgehen? Wenn ja, welche?