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Mehrkosten bei der Realisierung des Projektes Elbphilharmonie? (VI)

Freitag, 11.02.2011

Der Senat hat am 23. Dezember 2008 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 209 Millionen Euro zur Realisierung der Elbphilharmonie beantragt (siehe Drucksache 19/1841). Diese Summe beinhaltet unter anderem Mehrforderungen des Generalunternehmers für die in der Planung konkretisierten 95 Prozent des Bausolls, erhöhte Budgets für die restlichen 5 Pro-zent, eine zusätzliche Vergütung für den Generalplaner von 20 Millionen Euro sowie eine Summe von 20 Millionen Euro für unvorhersehbare Ereignisse im weiteren Bauablauf.

 

Ich frage den Senat:

 

1. In welcher Höhe werden zum derzeitigen Stand für die konkretisierten 95 Prozent des Bausolls

a) Minderkosten von der Elbphilharmonie Bau KG,

b) Mehrkosten von der Adamanta und

c) Mehrkosten vom Generalplaner

jeweils geltend gemacht?

 

2. In welcher Höhe sind die für die konkretisierten 95 Prozent des Bausolls erhobenen

a) Minderkostenforderungen der Elbphilharmonie Bau KG,

b) Mehrkostenforderungen der Adamanta und

c) Mehrkostenforderungen des Generalplaners

jeweils zwischen den Vertragspartnern geklärt und anerkannt?

 

3. Wie werden die von der Elbphilharmonie Bau KG bereits anerkannten bzw. die noch nicht geklärten Mehrkostenforderungen ggf. finanziert?

 

4. Welche der in der Anlage 3 der Drucksache 19/1841 vom 23. Dezember 2008 genannten Einzelbudgets für die zu diesem Zeitpunkt nicht konkretisierten 5 Prozent des Bausolls sind nach derzeitigem Stand

a) abschließend ausgeplant und vom Generalunternehmer in welcher Höhe kalkuliert,

b) von der ReGe bzw. der Elbphilharmonie Bau KG in welcher Höhe anerkannt,

c) mit welchen Kosten zwischen Generalunternehmer und der ReGe bzw. Elbphilharmonie Bau KG abschließend geklärt und

d) zur Bauausführung gegenüber dem Generalunternehmer freigegeben?

 

5. Wie werden Mehrkosten in diesen Budgets ggf. finanziert?

 

6. Welche Hinweise liegen dem Senat, den Fachbehörden, der Elbphilharmonie Bau KG oder der ReGe derzeit vor, dass die in Anlage 3 der Drucksache 19/1841 genannten Budgets nicht auskömmlich sind? Welche Budgets könnten jeweils in welcher Höhe und aus welchen Gründen überschritten und wie sollen die Mehrkosten ggf. finanziert werden?

 

7. Welche unvorhergesehenen Ereignisse im Bauablauf sind zum derzeitigen Stand eingetreten?

a) Zu welchen Mehrkosten haben diese geführt?

b) Zu welchen Mehrforderungen gegenüber der Stadt haben diese geführt?

c) In welchem Umfang hat sich die Stadt nach welchen Prüfungen zur Übernahme von Mehrkosten bereit erklärt?

d) Wie sollen die Mehrkosten ggf. finanziert werden?

 

8. An welchen Stellen des Projekts Elbphilharmonie haben sich zum derzeitigen Stand Kosteneinsparungen gegenüber der Darstellung in der Drucksache 19/1841 in jeweils welcher Höher ergeben?

 

9. In welcher Höhe wurden die für unvorhersehbare Ereignisse im Bauablauf veranschlagten Mittel nach derzeitigem Stand mit welchen Risiko- oder Kostenpositionen belegt bzw. bereits insgesamt oder teilweise in Anspruch genommen?

 

10. Liegen dem Senat, den Fachbehörden, der Elbphilharmonie Bau KG oder der ReGe sonstige Hinweise auf Kostensteigerungen beim Bau der Elbphilharmonie bezie-hungsweise auf weitere Nachforderungen des Generalplaners oder des Generalunternehmers vor, die über das bisher in Drucksachen der Hamburgischen Bürgerschaft dargestellte Volumen hinausgehen? Wenn ja, welche?