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Meldepflicht für Gewaltvorfälle an Schulen – zweites Berichtsjahr

Freitag, 30.04.2010

Nach Abschluss eines weiteren Jahreszeitraums fragen wir im Nachgang auf die Voranfragen (Drs. 19/2833) den Senat:

 

1. Wie haben sich die Zahl der Meldungen der Hamburger Schulen und die Zahl der Strafanzeigen bei der Polizei insgesamt und in den einzelnen Monaten seit April 2009 bis März 2010 im Einzelnen nach Kategorien, absolut und prozentual im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum entwickelt? (Bitte wie in Drs. 19/2113 darstellen)

2. Wie vielen dieser Meldungen lagen Amok-Drohungen oder andere ähnliche Drohungslagen zugrunde? Wie verhält sich die Zuordnung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

3. Auf wie viele Schulen verteilen sich die unter 1. erfragten Meldungen aus dem Zeitraum April 2009 bis März 2010, auf wie viele Schulen verteilen sich die Meldungen besonders schwerwiegender Vorfälle? Wie verhält sich die Zuordnung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

4. Wie viele Vorfälle welcher Kategorie haben die zehn Schulen mit der höchsten Zahl an Meldungen jeweils im Einzelnen im erfragten Berichtszeitraum angezeigt? Wie verhält sich die Zuordnung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum?

5. Gibt es Schulen und/oder Stadtteile, die besonders auffällig sind, weil besonders viele Vorfälle gemeldet wurden?

6. Bleibt der Senat bei seiner Weigerung, stadtteilspezifische Daten der Gewaltentwicklung an Schulen vorzulegen?

7. Gibt es nunmehr eine statistische Auswertung welche Konsequenzen die Gewaltvorfall-Meldungen jeweils hatten? Wenn ja, wie sieht diese Erhebung/Auswertung für das zweite Jahr der verbindlicheren Meldepflicht aus? Wenn nein, warum nicht?

8. Wie bewerten Senat bzw. zuständige Behörde die Fallzahlentwicklung auf Basis der zweiten Ganzjahreszahlen? Welche Annahmen legen die vorhandenen Daten zur Entwicklung von Vorfällen mit Gewalt- oder Rohheitsdelikten im Bereich von Schulen nahe? Welche Aussagen können zu der Entwicklung insgesamt oder in bestimmten Milieus getroffen werden? Wie wird auf überdurchschnittlich hohe Zahlen einzelner Schulen reagiert?

9. Welche Maßnahmen wurden zwischenzeitlich ergriffen, um die Meldepflicht an Schulen vollständig durchzusetzen und die Dunkelziffer abzusenken, um damit sicherzustellen, dass alle relevanten Fälle auch tatsächlich – auf dem Behördenweg und gegenüber der Polizei – angezeigt werden?