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Meldepflicht für Gewaltvorfälle an Schulen – zweites Berichtsjahr (Nachfrage)

Mittwoch, 12.05.2010

Im Nachgang auf die Voranfragen Drs. 19/6072 und 19/2833 fragen wir den Senat:

 

1. Welche Angaben sind dazu möglich, wie sich die Meldungen über Vorfälle an Schulen auf einzelne Straftatbestände des Strafgesetzbuchs verteilen? (bitte soweit wie möglich für die einzelnen Jahre 2008 bis 2010 deliktsbezogen darstellen)?

2. Da der Senat bei seiner Weigerung, stadtteilspezifische Daten der Gewaltentwicklung an Schulen vorzulegen, bleibt: Inwieweit ist eine Darstellung der Meldungen aus 2008 und 2009 nach Bezirken möglich (bitte darstellen)?

3. Wenn eine Bezirksdarstellung nicht möglich ist, welche „Stigmatisierungsgefahren“ sieht der Senat bei einer bezirksweisen Darstellung? Wie verträgt sich diese erneute Antwortverweigerung mit der verfassungsmäßigen Antwortpflicht des Senats?