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Meldungen auf Kindeswohlgefährdungen durch die ARGE

Montag, 03.01.2011

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE werden oftmals mit der schwierigen Frage konfrontiert, ob und inwieweit es sich in von ihnen betreuten Fällen um mögliche Kindeswohlgefährdungen handelt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Inwieweit sind die ARGE-Mitarbeiterinnen und –mitarbeiter auf Fragen im Zusammenhang mit dem Kinderschutz vorbereitet und werden entsprechend weitergebildet?

 

2. Welche Kooperationen und Austausche gibt es zwischen der ARGE und den Hamburger Jugendämtern hinsichtlich des Themas der Kindeswohlgefährdung?

 

3. Wie viele Meldungen gingen in den letzten drei Jahren von der ARGE an jeweils welche Hamburger Jugendämter, die auf eine Kindeswohlgefährdung deuteten?

a. Aus welchen Gründen wurden bei den jeweiligen Fällen Meldungen gemacht?

b. Lag vor den jeweiligen Meldungen eine Kürzung von Bezügen vor?

c. Hat sich die ARGE vor den Kürzungen mit dem ASD bzw. Jugendamt in Verbindung gesetzt und wenn ja, in wie vielen Fällen?

d. Mit welchen Maßnahmen haben haben ASD/ Jugendämter in den von der ARGE gemeldeten Fällen reagiert?