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Minderausgaben bei den Hilfen für Wohnungslose und den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Dienstag, 16.11.2010

In der Senatsdrucksache 19/7508 zum Haushaltsverlauf 2010 berichtet der Senat über zu erwartende Minderausgaben von ca. 2,7 Mio. Euro im Bereich der Hilfen für Wohnungslose und der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Auf Nachfrage im Sozialausschuss am 9.11.2010 erläuterten die Senatsvertreter, dass die Minderausgaben im Zusammenhang mit den Leistungen nach § 67ff. SGB XII stehen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Personen erhielten in den vergangenen fünf Jahren Leistungen nach § 67ff. SGB XII?

2. In welchen Einrichtungen hielten sich diese Personen jeweils auf?

3. Welche Einrichtungen beraten und betreuen Leistungsempfänger nach § 67ff. SGB XII?

4. Wodurch sind Minderausgaben bei den Hilfen für Wohnungslose und den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu erwarten?

5. Erwartet der Senat bzw. die zuständige Behörde eine geringere Anzahl an leistungsberechtigten Personen nach § 67ff. SGB XII? Wenn ja, warum und in welchem Umfang?