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Missbrauchsfälle in Hamburg

Freitag, 19.03.2010

Immer mehr Fälle erschüttern die Republik, bei denen Kinder und Jugendliche von kirchlichen Einrichtungen körperlicher Gewalt ausgesetzt waren oder sexuell missbraucht wurden.

 

Erschütternd ist dabei auch die Tatsache, dass diese strafrechtlich relevanten Vorkommnisse teilweise schon Jahrzehnte zurückliegen und nicht angezeigt wurden.

 

Der bayrische Landtag hat nun einstimmig beschlossen, dass u.a. diese Verdachtsfälle grundsätzlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen sind und alle Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen aufgeklärt werden sollen.

Ich frage den Senat:

1. Ist dem Senat der Beschluss des bayrischen Landtages bekannt und wenn ja, wie beurteilt der Senat die Initiative, welche Regelungen bestehen diesbezüglich in Hamburg und welche Maßnahmen leitet er ggf. aus der bayrischen Regelung für die Hamburger Praxis ab?

 

2. Wie viele Verdachtsfälle wegen körperlicher Gewalt und/ oder sexuellem Missbrauchs an Kindern/ Jugendlichen/ jungen Erwachsenen in kirchlichen Einrichtungen wurden in Hamburg in den letzten zehn Jahren gemeldet?

a. Wann wurden die jeweiligen Fälle gemeldet?

b. Von wem wurden die jeweiligen Fälle gemeldet?

c. Wo haben sich die Fälle ereignet?

d. Wie stellte sich der Sachverhalt bei den jeweiligen Fällen im Einzelnen dar?

e. Welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Opfern?

f. Welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Tätern/ Verdächtigen?

g. Welche Behörden waren zu welchen Zeitpunkten mit den jeweiligen Fällen befasst und in welcher Form?

h. In welchen dieser Fälle wurden Vorermittlungs- und/ oder Ermittlungsverfahren durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

i. In welchen dieser Fälle wurden wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung keine Verfahren durchgeführt?