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Missbrauchsfälle in Hamburg II

Montag, 03.05.2010

Wie der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage – Drucksache 19/5724 – mitteilte, waren der Staatsanwaltschaft drei Ermittlungsverfahren gegen den Pastor einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde bekannt: zwei der Verfahren wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt; bei einem dritten Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften waren die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

 

Zudem liefen zum Zeitpunkt meiner ersten Anfrage – im März 2010 – noch Ermittlungen aufgrund einer anonymen Anzeige über Missbrauchsfälle an der katholischen Domschule St. Marien (früher: St. Marien Schule).

Die anzeigende Person hatte angegeben, als Minderjährige während ihrer Schulzeit bei Beichtgesprächen von einem Geistlichen an intimen Körperstellen unsittlich berührt worden zu sein. Darüber hinaus sollen laut der anzeigenden Person auch ehemalige Mitschüler von ähnlichen Erlebnissen berichtet haben.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie ist der Sachstand bezüglich des Ermittlungsverfahrens gegen den Pastor einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften?

 

2. Wie ist der Sachstand bezüglich der Ermittlungen hinsichtlich möglicher Kindesmissbräuche an der katholischen Domschule St. Marien (früher: St. Marien Schule)?

a. Wann sollen sich die Vorfälle zugetragen haben?

b. Welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Opfern?

c. Welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Tätern/ Verdächtigen?

d. Sind die Fälle ggf. mittlerweile verjährt?

 

3. Sind mittlerweile weitere Verdachtsfälle wegen körperlicher Gewalt und/oder sexuellen Missbrauchs an Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen in kirchlichen Einrichtungen in Hamburg bekannt geworden und wenn ja,

a. wann wurden die jeweiligen Fälle gemeldet?

b. von wem wurden die jeweiligen Fälle gemeldet?

c. wo haben sich die Fälle ereignet?

d. wie stellte sich der Sachverhalt bei den jeweiligen Fällen im Einzelnen dar?

e. welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Opfern?

f. welche Erkenntnisse gibt es zu den jeweiligen Tätern/Verdächtigen?

g. welche Behörden waren zu welchen Zeitpunkten mit den jeweiligen Fällen befasst und in welcher Form?

h. in welchen dieser Fälle werden bzw. wurden Vorermittlungs- und/oder Ermittlungsverfahren durchgeführt und mit welchen Ergebnissen?

i. in welchen dieser Fälle wurde ggf. wegen des Eintritts der Verfolgungsverjährung kein Verfahren durchgeführt?