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Missbrauchsvorfälle gegen minderjährige Mädchen in der Obhut/ Betreuung von Jugendämtern – Weitere Nachfragen

Montag, 19.04.2010

Ende Januar 2010 soll ein 43-jähriger mindestens zwei 13- und eine 14-Jährige schwer sexuell missbraucht haben.

 

Die drei minderjährigen Mädchen leben seit 2007 bzw. seit 2009 in Hamburger Einrichtungen der Jugendhilfe. Bei einem Mädchen hatte es zuvor eine Unterbringung im KJND gegeben.

 

Gegen den Tatverdächtigen hatte die Polizei bereits im ersten Halbjahr 2008 wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt. Seit dem 12. Februar soll der Tatverdächtige in Untersuchungshaft sitzen.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Bereits im ersten Halbjahr 2008 wurden gegen den Tatverdächtigen wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt.

 

a. Wann hat sich der Vorfall ereignet?

b. Wie stellte sich der Sachverhalt zu diesem Tatvorgang im Einzelnen dar?

c. Was haben die Ermittlungen ergeben und wie wurde in diesem Fall zu welchem Zeitpunkt entschieden?

d. Welche Erkenntnisse gibt es zu den Opfern?

aa. Alter, Herkunft und Geschlecht der Opfer?

bb. Welche Verletzungen haben die Opfer ggf. erlitten und wie geht es ihnen heute?

cc. Waren die Kinder in staatlicher Obhut und wenn ja, welche Form staatlicher Hilfeangebote wurde den Opfern gewährt, seit wann und welche Einrichtungen sind/ waren für die jeweiligen Opfer zuständig und seit wann?

 

2. Gab es über die in der Drs. 19/5876 erwähnten minderjährigen Mädchen ggf. weitere Opfer bei dem Vorfall Ende Januar 2010 und wenn ja, welche Erkenntnisse gibt es zu den Opfern?

a. Alter, Herkunft und Geschlecht der Opfer?

b. Welche Verletzungen haben die Opfer ggf. erlitten und wie geht es ihnen heute?

 

3. Die Mutter des Tatverdächtigen hat angegeben, dass die Mädchen ihren Sohn häufig aufgesucht und auch nachts geklingelt hätten.

a. Wie kam die Kontaktaufnahme zwischen den Mädchen und dem Tatverdächtigen zustande und seit wann bestand der Kontakt?

b. Waren über den Kontakt zwischen den Mädchen und dem Tatverdächtigen Heimmitarbeiter/-innen und/oder Jugendamts-mitarbeiter/-innen informiert und wenn ja, seit wann?

c. Zu welchen Zeitpunkten haben die 13- bzw. 14-jährigen Mädchen abends in ihren Einrichtungen zu sein?

d. Sind Vorkommnisse bekannt, dass die Mädchen diese Zeiten nicht eingehalten haben und wenn ja, wie oft und was wurde ggf. daraufhin veranlasst?

 

4. Wurde bei dem Tatverdächtigen kinderpornographisches Material sichergestellt und wenn ja, wann?