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Missbrauchsvorfälle gegen minderjährige Mädchen in der Obhut/ Betreuung von Jugendämtern – Weitere Nachfragen (II)

Freitag, 30.04.2010

Am 29. Januar 2010 soll ein 43-jähriger zwei 13- und eine 14-Jährige schwer sexuell missbraucht haben.

 

Die drei minderjährigen Mädchen leben seit 2007 bzw. seit 2009 in Hamburger Einrichtungen der Jugendhilfe. Bei einem Mädchen hatte es zuvor eine Unterbringung im KJND gegeben.

 

Gegen den Tatverdächtigen hatte die Polizei bereits im ersten Halbjahr 2008 wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt.

 

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, am 22. Januar 2008 in seiner Wohnung während des Klavierunterrichts sexuelle Handlungen an zwei neunjährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Das Ermittlungsverfahren wurde im 28. Mai 2008 mangels hinreichenden Tatverdachts von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. In der Drucksache 19/5951 heißt es: „Nach den insoweit übereinstimmenden Angaben des Beschuldigten und der Geschädigten hatten letztere den Beschuldigten etwa ein Jahr vor dem Vorfall über ein weiteres Mädchen kennen gelernt“.

 

Hatten die am 29. Januar 2010 geschädigten Mädchen Klavierunterricht bei dem Tatverdächtigen und wenn ja,

a. seit wann,

b. wer hat den Unterricht ggf. finanziert?

 

2. In der Drucksache 19/5951 heißt es: „Den dortigen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern wurde der Kontakt zwischen den betreuten Mädchen und dem Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Vorfall am 29. Januar 2010 bekannt.“

Inwiefern sind die Heimmitarbeiter/-innen und/oder Jugendamts-mitarbeiter/-innen über die Freizeitaktivitäten der Mädchen informiert (gewesen)?

 

3. In der Drucksache 19/5951 heißt es: „Die betreuten Mädchen müssen montags bis freitags spätestens um 21.00 Uhr in der Einrichtung sein, am Wochenende spätestens um 22.00 Uhr“.

Um wie viel Uhr ereignete sich der Vorfall am 29. Januar 2010?