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Mittel der Verfügungsfonds der Stadtteil(bei)räte im Wahlkreis 09 (Barmbek-Uhlenhorst-Dulsberg)

Freitag, 12.11.2010

Die Bezirke müssen in den kommenden Jahren erhebliche Konsolidierungsleistungen erbringen (s. Haushaltsentwurf 2011/2012, Einzelpläne 1.2-1.8. Neben anderen Bereichen könnten auch die so genannten Verfügungsfonds betroffen sein, die laut Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) allen Stadtteilbeiräten zur selbständigen Vergabe zugutekommen sollen. In der Drucksache 19/7572 erklärte sich der Senat für nicht auskunftsfähig bezüglich der Entwicklung bei den Verfügungsfonds für das gesamte Stadtgebiet. Diese spielen aber eine wichtige Rolle in den Stadtteilen und in der Arbeit der Stadtteilräte. Dies wird im RISE ausdrücklich betont: „Dem Verfügungsfonds kommt ein besonderer Stellenwert zu, da er sich sowohl für die Beteiligung als auch die Aktivierung als besonders wirkungsvoll erwiesen hat.“ Daher ist ein Wissen um die Entwicklung der Verfügungsfonds für die weitere Arbeit im Wahlkreis wichtig.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. In welcher Höhe wurden die Verfügungsfonds seit ihrem Bestehen im Bereich des Wahlkreises 09 gewährt für

a) den Stadtteilrat Dulsberg,

b) den Stadtteilrat Barmbek-Süd,

c) den Sanierungsbeirat Sanierungsgebiet Fuhlsbüttler Straße,

d) den Gebietsbeirat Langenfort/Barmbek-Nord,

e) ggf. weitere Stadtteil-, Sanierungs- und Gebietsbeiräte im Wahlkreis 09?

2. Welche Mittel sind für die Verfügungsfonds ab 2011 vorgesehen für

a) den Stadtteilrat Dulsberg,

b) den Stadtteilrat Barmbek-Süd,

c) den Sanierungsbeirat Sanierungsgebiet Fuhlsbüttler Straße,

d) den Gebietsbeirat Langenfort/Barmbek-Nord,

e) ggf. weitere Stadtteil-, Sanierungs- und Gebietsbeiräte im Wahlkreis 09?