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Mittelabfluss bei zentral veranschlagten Betriebsausgaben

Mittwoch, 14.07.2010

In den von der Bürgerschaft am 05.03.2009 beschlossenen Haushaltsplänen für die Jahre 2009 und 2010 sind im Einzelplan 9.2 der Allgemeinen Finanzverwaltung hohe Beträge für Personalkosten (Kapitel 9700), IuK-Gesamtplanung und IuK-Infrastruktur (Kapitel 9800) und sonstige Ausgaben (Kapitel 9890) als Betriebsausgaben zentral veranschlagt.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie hoch waren bei den Titeln

a. 9700.461.01 „Zentral veranschlagte Personalausgaben“,

b. 9700.682.02 „Mehrbedarf für Landesbetriebe, Zuwendungsempfänger aufgrund von Tarif- und Besoldungsanpassungen“,

c. 9800.536.56 „Zentral veranschlagte Folgekosten für neue Investitionen der IT-Technik“ und

d. 9890.971.03 „Rückstellungen für Mehraufwendungen“

jeweils der Ansatz 2010, Reste aus 2009, Nachbewilligungen der Bürgerschaft sowie der Mittelabfluss vom 01. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2010?

 

2. Aus welchen dieser Titel wurden bis zum 30. Juni 2010 auf welche Titel (Titelnummer und Zweckbestimmung) Mittel in welcher Höhe übertragen?