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Mittelaufstockung für die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung: Was wurde mit dem Geld finanziert?

Dienstag, 09.02.2010

Jährlich liegt die Zahl der Verbraucherinsolvenzen bundesweit bei rund 100.000. Von 1999 bis heute haben in Deutschland über 500 000 Verbraucher einen Insolvenzantrag in der Erwartung gestellt, ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen. Besonders die Zahl der Verschuldungen unter Jugendlichen ist alarmierend und erfordert gezielte, umfassende Präventionsmaßnahmen.

Die Bürgerschaft hat im Zuge der Haushaltsberatungen letzten Jahres eine Mittelaufstockung für die öffentlich finanzierte Schuldnerberatung in Höhe von jährlich 776.000 Euro beschlossen.

Ich frage vor diesem Hintergrund den Senat:

1. Wie wurden die Mittel, um die der Haushaltsposten für die Schuldnerberatung erhöht wurde, angewandt? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck und Höhe der Aufwendungen).

2. Zum Bereich der Präventionsmaßnahmen frage ich den Senat:

a. Welche Mittel flossen direkt in Maßnahmen der Prävention von Verschuldung? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck und Höhe der Aufwendungen)

b. Welche Maßnahmen im Bereich der Prävention sind für 2010 (und folgende Jahre) geplant? (Bitte aufschlüsseln nach Verwendungszweck und Höhe der geplanten Aufwendungen)

c. Sieht der Senat die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen, insbesondere an Schulen, der Schulung von Multiplikator/-innen, aber auch durch öffentliche Aufklärungs- und Informationskampagnen zu erweitern? Wenn ja: In welchen Bereichen? Wenn nein: Weshalb nicht?