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Modellprojekte „Bürgerarbeit“ in Hamburg

Dienstag, 24.08.2010

Laut Pressemitteilung der team.arbeit.hamburg hat die Arge den Zuschlag für alle 200 beantragten Bürgerarbeitsplätze für Hamburg bekommen. Begonnen werden soll demnach zu Beginn des kommenden Jahres mit den Bürgerarbeitsplätzen. Angeboten werden sollen 200 Plätze sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit. Um welche Arbeitsplätze es genau gehen soll, darüber stimmt sich team.arbeit.hamburg mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit und mit einem zentralen Beirat aus Arbeitnehmervertretung, Arbeitgeberverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege ab.

 

Der Schwerpunkt des Modellprojektes Bürgerarbeit liegt jedoch nicht in der Schaffung der zusätzlichen Beschäftigungsplätze, sondern in der Schaffung zusätzlicher Anreize für eine gute und konsequente Aktivierung. Diese Aktivierungsphase sollte bereits am 1.Juli 2010 begonnen haben.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Team.arbeit.hamburg hat sich für 200 Plätze Bürgerarbeit beworben und den Zuschlag bekommen. Im Vergleich hierzu haben andere Stadtstaaten wie Bremen sich mit 410 Bürgerarbeitsplätzen und Berlin sogar mit 2.332 Bürgerarbeitsplätzen beworben und den Zuschlag bekommen.

a) Was war der Grund für team.arbeit.hamburg, sich nur für 200 Plätze Bürgerarbeit zu bewerben?

b) Welche Erwartungen hat der Senat in Bezug auf die Wirksamkeit des Instrumentes „Bürgerarbeit“ im Vergleich zu den anderen Instrumenten der Arbeitsmarktförderung?

 

2. Der Bund stellt 700 Mio € für die Organisation der Bürgerarbeit in der Beschäftigungsphase zur Verfügung. Hinzu kommen weitere 600 Mio € ESF-Mittel, die ebenfalls zur Finanzierung der Bürgerarbeit bereit gestellt werden. Wie viel dieser Mittel steht jeweils anteilig für Hamburger Modellprojekte „Bürgerarbeit“ zur Verfügung?

 

3. Hamburg hat keine zusätzlichen Mittel eingeplant, um die Maßnahmen in der Aktivierungsphase zu unterstützen.

a) Wie soll die intensivere Betreuung der Hilfeempfänger stattfinden, wenn dafür keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden?

b) Werden die für die Aktivierung benötigten zusätzlichen Ressourcen an anderer Stelle eingespart?

c) Wenn ja an welcher?

d) Wenn nein, wenn eine intensivere Aktivierung der Hilfeempfänger ohne zusätzliche Ressourcen möglich ist, warum wird dieses dann nicht grundsätzlich für alle Hilfeempfänger so gemacht?

 

4. Der FAQ-Liste zum Interessenbekundungsverfahren „Bürgerarbeit“ war zu entnehmen, dass die Aktivierungsphase am 1.7.2010 beginnen sollte. Hamburg hat den Zuschlag für 200 Plätze Bürgerarbeit bekommen und in seinem Bewerbungskonzept angekündigt, 1.150 Personen der Bürgerarbeit vorgeschaltet intensiv aktivieren zu wollen.

a) Wurde mit der besonderen Aktivierung bereits begonnen?

Wenn ja,

b) Welcher Personenkreis wurde hierfür ausgewählt und warum?

c) Was unterscheidet die intensive Aktivierung im Rahmen des Projektes „Bürgerarbeit“ von der normalen Aktivierung der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Personen?

Wenn nein,

d) Wann soll mit der Aktivierung begonnen werden?

e) Welcher Personenkreis wird hierfür ausgewählt?

f) Was soll die intensive Aktivierung von der normalen Aktivierung unterscheiden?

 

5. Das Verhältnis geplanter Aktivierungen und geplanter Bürgerarbeitsplätze variiert zwischen den Bundesländern erheblich. So hat Schleswig Holstein angegeben, für 14 Aktivierungen nur einen Bürgerarbeitsplatz einrichten zu wollen, Berlin dagegen will für jeden zweiten Aktivierten einen Bürgerarbeitsplatz einrichten. In Hamburg soll auf sechs Aktivierungen ein Bürgerarbeitsplatz folgen.

Wie kommt team.arbeit.hamburg auf genau dieses Verhältnis von Aktivierungen zu Bürgerarbeitsplätzen?

 

6. Nach Angaben der Bundesregierung ist für die Bürgerarbeit keine Mindestbruttomonatsvergütung vorgesehen. Sie geht jedoch davon aus, dass aufgrund der Notwendigkeit, im Rahmen der Modellprojekte „Bürgerarbeit“ bestehende tarifliche Regelungen zu beachten, bei einem Teil der Bürgerarbeitsplätze eine Aufstockung des Zuschussbetrages (von 1.080 €) erfolgen wird (Bundestags Drs. Nr. 17/2666).

a) Teilt der Senat diese Einschätzung der Bundesregierung und wird eine Aufstockung vornehmen?

b) Sind von Seiten der FHH Mittel eingeplant, um ggf. eine Aufstockung der Bruttomonatsvergütung der Bürgerarbeitsplätze zu finanzieren?

c) Wenn ja, wie viel und in welchem Haushaltstitel?

d) Wenn nein, warum nicht?

e) Wird der Senat die tarifliche Bezahlung der Bürgerarbeitsplätze zur Bedingung machen?

f) Welche anderen Bedingungen werden für die Zuteilung der Bürgerarbeitsplätze erhoben?