Zum Hauptinhalt springen

Modellversuch Stationäre Geschwindigkeits-Warnanlage (V)

Mittwoch, 16.09.2009

Ende Juni 2007 hat der Präses der zuständigen Behörde einen Modellversuch zur Erprobung stationärer Geschwindigkeits-Warnanlagen gestartet. Die im Sinstorfer Weg im Bezirk Harburg aufgestellte Anlage ermittelte die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge und zeigte sie dem Kraftfahrer mit dem Klartext „Sie fahren XX km/h“ an. Ein Statistikmodul speichert bei diesen Anlagen die ermittelten Werte für eine spätere Auswertung. Mit dem Modellversuch sollte geklärt werden, ob der Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen auch ohne kombinierte Blitzanlage nachhaltig zu einer Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt.

Die Geschwindigkeits-Warnanlage am Sinstorfer Weg war vom 22. Juni 2007 bis zum 28. Januar 2008 in Betrieb. Über die statistische Auswertung des Modellversuchs berichtete der Senat in der Antwort auf unsere dritte Schriftliche Kleine Anfrage in dieser Sache (Drucksache 19/1275), über die inhaltliche Auswertung des Datenmaterials in seiner Antwort auf die vierte Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 19/2187). Eine Gesamtbewertung im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen Einsatz derartiger Anlagen war zu dem Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

1. Ist zwischenzeitlich eine Gesamtbewertung des Modellversuchs Stationäre Geschwindigkeits-Warnanlage erfolgt?

 Wenn ja: Wann ist sie erfolgt und zu welcher Auffassung bezüglich des zukünftigen Einsatzes derartiger Anlagen ist die zuständige Behörde dadurch gelangt?

 Wenn nein: Warum nicht und wann soll die Gesamtbewertung erfolgen?

 

2. Ist die Anschaffung weiterer Geschwindigkeits-Warnanlagen geplant?

 Wenn ja: Wie viele sollen angeschafft werden, wann soll das geschehen und wo sollen sie installiert werden?

 Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Laut Senatsantwort in Drucksache 19/101 waren der zuständigen Behörde im April 2008 vier Standortanträge beziehungsweise - empfehlungen bezirklicher Gremien für stationäre Geschwindigkeits-Warnanlagen bekannt.

a) Wird die zuständige Behörde diese Standortanträge beziehungsweise -empfehlungen umsetzen?

 Soweit ja: Mit welcher zeitlichen Perspektive?

 Soweit nein: Warum nicht?

b) Gibt es zwischenzeitlich weitere Empfehlungen seitens bezirklicher Gremien die Aufstellung stationärer Geschwindigkeits-Warnanlagen betreffend?

 Wenn ja: Für welche Standorte?