Zum Hauptinhalt springen

Modellversuch Stationäre Geschwindigkeits-Warnanlage (VI)

Donnerstag, 11.11.2010

Ende Juni 2007 hatte der Präses der zuständigen Behörde einen Modellversuch zur Erprobung stationärer Geschwindigkeits-Warnanlagen gestartet. Die im Sinstorfer Weg im Bezirk Harburg aufgestellte Anlage ermittelte die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge und zeigte sie dem Kraftfahrer mit dem Klartext „Sie fahren XX km/h“ an. Ein Statistikmodul speichert bei diesen Anlagen die ermittelten Werte für eine spätere Auswertung. Mit dem Modellversuch sollte geklärt werden, ob der Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen auch ohne kombinierte Blitzanlage nachhaltig zu einer Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führt.

 

Die Geschwindigkeits-Warnanlage am Sinstorfer Weg war vom 22. Juni 2007 bis zum 28. Januar 2008 in Betrieb. Über die statistische Auswertung des Modellversuchs berichtete der Senat in der Antwort auf unsere dritte Schriftliche Kleine Anfrage in dieser Sache (Drs. 19/1275), über die inhaltliche Auswertung des Datenmaterials in seiner Antwort auf die vierte Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/2187). Doch selbst im September 2009 waren die Überlegungen der zuständigen Behörde im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen Einsatz derartiger Anlagen weiterhin nicht abgeschlossen (Drs. 19/4112).

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

1. Hat die zuständige Behörde ihre Überlegungen im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen Einsatz von stationären Geschwindigkeits-Warnanlagen abgeschlossen?

 Wenn ja: Wann und zu welcher Auffassung bezüglich des zukünftigen Einsatzes derartiger Anlagen ist die zuständige Behörde gelangt?

 Wenn nein: Warum nicht und wann soll die Gesamtbewertung erfolgen?

 

2. Ist die Anschaffung weiterer Geschwindigkeits-Warnanlagen geplant?

 Wenn ja: Wie viele sollen angeschafft werden, wann soll das geschehen und wo sollen sie installiert werden?

 Wenn nein: Warum nicht?

 

3. Laut Senatsantwort in Drs. 19/101 waren der zuständigen Behörde im April 2008 vier Standortanträge beziehungsweise -empfehlungen bezirklicher Gremien für stationäre Geschwindigkeits-Warnanlagen bekannt. Laut Drs. 19/4112 (September 2009) kam ein Standortantrag hinzu, für einen bereits bekannten wurde die Empfehlung seitens der Bezirksversammlung bekräftigt.

a) Wird die zuständige Behörde diese Standortanträge beziehungsweise

-empfehlungen umsetzen?

 Soweit ja: Mit welcher zeitlichen Perspektive?

 Soweit nein: Warum nicht?

b) Gibt es zwischenzeitlich weitere Empfehlungen seitens bezirklicher Gremien die Aufstellung stationärer Geschwindigkeits-Warnanlagen betreffend?

 Wenn ja: Für welche Standorte?

 

4. Seit geraumer Zeit steht in der Sieker Landstraße (Hamburg) bzw. Alten Landstraße (Stapelfeld) in Höhe der Landesgrenze (stadteinwärts) eine stationäre Geschwindigkeits-Warnanlage.

a) Auf wessen Veranlassung und warum wurde die Anlage dort aufgestellt?

b) Ggf. inwieweit erfolgte die Aufstellung der Anlage im Einvernehmen oder im Benehmen mit der zuständigen Behörde Hamburgs?

c) Seit wann steht sie dort?

d) Welche Ergebnisse hat das Statistikmodul nach Kenntnis der zuständigen Behörde bislang aufgezeichnet?

e) Zu welchem Ergebnis sind ggf. bereits erfolgte Auswertungen der vom Statistikmodul gespeicherten Daten nach Kenntnis der zuständigen Behörde gekommen?