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MOIA-Fahrten für Menschen mit Behinderung

Dienstag, 15.08.2023

Einleitung für die Fragen:

Seit dem 1. Januar 2023 hat der Mobilitätsdienstleister MOIA sein Angebot in Hamburg ausgeweitet. Die bestehende MOIA-Flotte wurde um 15 barrierefreie Fahrzeuge erweitert, die die Mitnahme von Fahrgästen im Rollstuhl ermöglicht.

Menschen mit Behinderungen, die nach dem Sozialgesetzbuch zur kostenlosen Mitfahrt im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) berechtigt sind, können MOIA kostenfrei nutzen. Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung ist die Nachweiserbringung darüber, dass die Fahrgäste in ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis (zweifarbig in grün/orange) eines der folgenden Merkzeichen eingetragen ist: H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit), G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Gl (Gehörlosigkeit), sowie ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke. Ebenfalls kann eine Begleitperson kostenfrei mitfahren, sofern der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ enthält.

Für die Nutzung des Angebots für Menschen mit Behinderung müssen sich die Fahrgäste persönlich im MOIA-Integrationsbüro – MOIA Assist Center im ZOB, Adenauerallee 78, 20097 Hamburg registrieren.

Der Ausbau und die Qualität einer barrierefreien Mobilität für Menschen mit Behinderung in Hamburg ist uns ein zentrales Anliegen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Frage 1: Erstreckt sich das Angebot von MOIA für Menschen mit Behinderung über das gesamte Hamburger Gebiet? Wenn nein, über welche Gebiete in Hamburg erstreckt es sich und sind weitere Gebiete geplant?

Frage 2: Wie häufig wird dieses Angebot von Schwerbehinderten seit seiner Einführung bereits in Anspruch genommen?

Frage 3: Müssen schwerbehinderte Fahrgäste jede Fahrt mit zeitlichem Vorlauf anmelden oder ist die MOIA-Nutzung spontan möglich (siehe herkömmliche Taxibestellung)?

Frage 4: Inwieweit ist die Mitnahme von Blinden- und Assistenzhunden gestattet?

Frage 5: Erhält MOIA für dieses Angebot einen finanziellen Ausgleich? Wenn ja: In welcher Form, in welcher Höhe und von welcher Behörde bzw. aus welchem Aufgabenbereich welches Einzelplans?

Frage 6: Können Fahrgäste, die sich nicht über das MOIA-Büro registriert haben, die barrierefreien Fahrzeuge gegen Aufpreis nutzen?

Frage 7: Welche Teile des Angebots von MOIA für Menschen mit Behinderung in Hamburg werden in welcher Höhe durch die Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr finanziert?

Frage 8: Ist die kostenfreie Nutzung von MOIA in den seit Jahresanfang ausgeweiteten Gebieten für Menschen mit Behinderung zeitlich befristet? Wenn ja: Bis wann und welche Pläne gibt es für danach?