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Moorburg vor Welt-Schiedsgericht III

Dienstag, 09.03.2010

Mit der Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/5454) hatte ich u.a. den Senat gefragt, ob in dem Verfahren Hamburgische Dienststellen Stellungnahmen gegenüber Dienststellen/Bundesbehörden abgegeben haben. Auf den möglichen Inhalt etwaiger Stellungnahmen bezogen sich meine Fragen ganz offenkundig nicht.

 

Der Senat hat in seiner Antwort lediglich auf die Drs. 19/3875 (Schriftliche Kleine Anfrage) verwiesen. Soweit der Senat auf seine Antwort zu 4. (Drs. 19/3875) verwiesen haben will, ist meine Anfrage (Drs. 19/5454 – zu 1.) nicht beantwortet, da sich die Frage 4 (Drs. 19/3875) auf eine ggf. erfolgte Stellungnahme der Bundesregierung bezieht. Ich hatte mit der Drs. 19/5454 jedoch davon unabhängig lediglich gefragt, ob es (überhaupt) Stellungnahmen Hamburger Dienststellen gegenüber Bundesdienststellen gibt – unabhängig davon, ob der Bund in dem Verfahren bereits eine Stellungnahme abgegeben hat.

 

Soweit der Senat auf seine Antwort zu 6 b – 16 (Drs. 19/3875) verwiesen haben will, ist auf folgendes hinzuweisen: Mit den Fragen 6 – 16 (Drs. 19/3875) hatte der Fragesteller auch zum Inhalt möglicher Stellungnahmen Fragen gestellt. Mit meiner Frage zu 1. (Drs. 19/5454) habe ich jedoch ausdrücklich nur wissen wollen, ob überhaupt Stellungnahmen abgegeben worden sind, nicht welchen Inhalt diese ggf. haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut und ausdrücklich nicht auf den Inhalt einer möglichen Stellungnahme abzielend:

 

 

 

1.

Haben in dieser Angelegenheit Hamburgische Dienststellen/Behörden Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung und/oder einzelnen Ministerien/Dienststellen des Bundes abgegeben?

 

Wenn ja: Welche Behörde hat wann eine Stellungnahme gegenüber welcher Bundesbehörde/Ministerium abgegeben?