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Nachbarschaften schwächen: -hier: Kürzungen bei der Bezirkliche Seniorenberatung

Montag, 08.11.2010

Seit Monaten propagiert der Sozialsenator seine „neue Sozialpolitik“ mit der er die von ihm selbst festgestellte Überprofessionalisierung des Sozialen bekämpfen will. An vielen Stellen will Sozialsenator Wersich bewährte Hilfs- und Beratungsangebote in den Quartieren und Nachbarschaften streichen – so auch bei der bezirklichen Seniorenberatung.

Die bezirkliche Seniorenberatung in Hamburg ist zuständig für die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger ab 60 Jahre in sozialen Angelegenheiten, führt Hausbesuche und Kriseninterventionen durch und vermittelt Pflegeleistungen, ist konfrontiert von den Auswirkungen zunehmender Altersarmut.

Im Zuge der Einrichtung von Pflegestützpunkten wurden teilweise Ressourcen der bezirklichen Seniorenberatungen in die Stützpunkte verlagert. Der überwiegende Teil der Seniorenberatung wird aber auch weiterhin von Seiten außerhalb der Stützpunkte erbracht. Nach Äußerungen der Sozialbehörde gibt es nun Überlegungen im Bereich der Seniorenberatung Einsparungen vorzunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie stellen sich die Aufgabenfelder der bezirklichen Seniorenberatung dar?

2. In welchem Umfang, ausgestattet mit jeweils wie viel Personal findet in Hamburg an welchen Orten/Einrichtungen die bezirkliche Seniorenberatung außerhalb der Pflegestützpunkte statt? Bitte Darstellung nach Bezirken und Standorten (Wenn möglich für 2009 und 2010 monatlich aufschlüsseln.)

3. In wie vielen Fällen wurden von Einrichtungen außerhalb der Pflegestützpunkte Senioren in Fragen beraten, die den Bereich Pflege (stationär, ambulant etc.) betreffen. (Wenn möglich für 2009 und 2010 monatlich aufschlüsseln.)

4. In wie vielen Fällen haben Pflegestützpunkte Senioren in Fragen beraten, die den Bereich Pflege (stationär, ambulant etc.) betreffen. (Wenn möglich für 2009 und 2010 monatlich aufschlüsseln.)

5. Wurde in den letzten Jahren Art und Umfang der Leistungen (z.B. Kontakte, Leistungsbewilligungen) einzelner Seniorenberatungsstellen erfasst?

Wenn ja, bitte Darstellung der Ergebnisse. Wenn nein, warum nicht?

6. Wie beurteilt die zuständige Fachbehörde und die einzelnen Bezirke die derzeitige Arbeit und Personalausstattung der bezirklichen Seniorenberatung?

7. Welche Gründe haben dazu geführt, dass der Senat bzw. einzelne Fachbehörden Kürzungen in der bezirklichen Seniorenberatung zum Gegenstand ihrer Prüfungen gemacht haben?

8. Welchen Stand haben die Beratungen zu diesem Themenkomplex erreicht?

9. Wann ist auf Behördenebene mit einer abschließenden Entscheidung zu rechnen?

10. Liegen dem Senat bzw. einzelner Fachbehörden Beschlüsse einzelner Bezirksversammlungen zu diesem Themenkomplex vor? Wenn ja, welche und mit welchem Inhalt / Petitum?

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