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Nachfrage zur Antwort auf die Große Anfrage Soziale Beratung und Entlassungsmanagement der Hamburger Krankenhäuser (Sozialdienst im Krankenhaus)

Dienstag, 08.06.2010

Der Senat hat in der Beantwortung der Großen Anfrage Soziale Beratung und Entlassungsmanagement der Hamburger Krankenhäuser (Drs. 19/5998) leider keinerlei Angaben zu der Sozialen Beratung bzw. dem Entlassungsmanagement in den Asklepios Kliniken gemacht.

 

Die Antwort der Geschäftsführung der Asklepios-Kliniken, an die der Senat den Landesbetrieb Krankenhäuser verkauft hat, lautet, es handele sich um vertrauliche betriebliche Informationen, deshalb habe die Geschäftsführung der Asklepios-Kliniken keine Informationen zur Verfügung gestellt, und dies, obwohl die Hansestadt zu 25,1 Prozent Teilha¬ber an den Hamburger Asklepios-Kliniken ist und insofern Zugriff auf Informationen haben müsste.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1) Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Soziale Beratung und Entlassungsmanagement in den Asklepios-Kliniken seit 2001 entwickelt (bitte nach Krankenhäusern und Jahren einzeln aufführen)?

2) Welche Asklepios-Kliniken haben ihren Sozialdienst ausgegliedert und auf andere Einrichtungen übertragen?

3) Welche Firmen mit Sitz sind dies, die als Dienstleister externen Sozialdienst für die Asklepios-Kliniken betreiben?

a) Welche Aufgaben haben diese Unternehmen jeweils übernommen?

b) Welche Ziel- und Leistungsvereinbarungen wurden jeweils zwischen den Asklepios-Kliniken und den externen Dienstleistern abgeschlossen?

4) Gibt es Kooperationsverträge zwischen Betreibern der externen Sozialdienste und einzelnen Pflegeeinrichtungen?

a) Wenn ja, welche Vereinbarungen gibt es?

b) Werden Patientinnen und Patienten über diese Kooperationen informiert und können sie sich

ggfs. auch andere Sozialdienste wählen?

5) Gibt es vertragliche Bindungen zwischen den Asklepios-Klliniken und Betreibern der externen Sozialdienste, welche den personellen Leistungsumfang (d.h. Entgelte pro übergeleitetem Patient) berücksichtigen (bitte nach einzelnen Krankenhäusern auflisten)?

6) Gibt es vertragliche Bindungen zwischen den Asklepios-Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Betreibern von externen Sozialdiensten, welche sich mit der Überleitung von Patienten (bei Bedarf) nach Krankenhausaufenthalt befassen? Wenn ja, bitte nach einzelnen Krankenhäusern sowie nach einzelnen Einrichtungen auflisten)?

7) Wodurch ist sichergestellt, dass die Patientinnen und Patienten bezüglich der Überleitung an Nachsorgeeinrichtungen Wahlfreiheit haben?