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Nachweis über HACCP-Verfahren

Freitag, 01.06.2007

Seit dem 1. Januar 2006 gilt die EU-Verordnung 852-2004 derzufolge Lebensmittelunternehmer ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP- Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten haben. Die Lebensmittelunternehmer haben gegenüber der zuständigen Behörde darüber einen Nachweis zu erbringen. „Dieser Nachweis erfolgt in der von der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens verlangten Form" (Art 5, Absatz 4).

 

Darum frage ich den Senat und die zuständige Behörde:

 

1. Wie werden bestehende und neue Lebensmittelunternehmen über diese Nachweispflicht informiert?

 

2. Welche Nachweisform verlangt die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz jeweils von den Hamburger Lebensmittelunternehmen?

 

3. Von wem und in welchen Abständen werden diese Nachweise erhoben?

 

4. Welche Konsequenzen hat es für ein Lebensmittelunternehmen, keinen Nachweis über HACCP- Verfahren zu erbringen?