Zum Hauptinhalt springen

Neu- und Ausbau sowie Reaktivierung privater Gleisanschlüsse (II)

Freitag, 29.10.2010

Zur Unterstützung der Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene hat die Bundesregierung die Förderung von privaten Gleisanschlüssen beschlossen. Die erste Fassung der „Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten Gleisanschlüssen“ (Gleisanschlussförderrichtlinie) galt vom 1. September 2004 bis zum 31. August 2009. Die zweite Fassung der Richtlinie ist am 21. September 2009 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.8.2012.

 

Während für die Bewilligung der Zuwendungen nach der Gleisanschlussförderrichtlinie das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist, ist für den Bau und Betrieb von Gleisanschlüssen, zur Änderung, Erweiterung oder zum Abbau eine Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Behörde erforderlich (§ 33 Landeseisenbahngesetz).

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie viele private Gleisanschlüsse gibt es gegenwärtig in Hamburg?

2. Wie viele dieser privaten Gleisanschlüsse befinden sich unmittelbar oder mittelbar

a) an bundeseigenen Eisenbahnen

b) an nichtbundeseigenen Eisenbahnen

des öffentlichen Verkehrs?

3. Wie viele der unter 2. b) genannten Gleisanschlüssen schließen an Gleisen a) der AKN Eisenbahn AG und b) der Hamburger Hafenbahn an?

4. Für den Bau und Betrieb wie vieler privater Gleisanschlüsse hat die zuständige Behörde in den einzelnen Jahren 2008, 2009 und 2010 (bislang) eine Erlaubnis erteilt?

5. Für die Änderung oder Ergänzung (Erweiterung) wie vieler privater Gleisanschlüsse hat die zuständige Behörde in den einzelnen Jahren 2008, 2009 und 2010 (bislang) eine Erlaubnis erteilt?

6. Für den Abbau wie vieler privater Gleisanschlüsse hat die zuständige Behörde in den einzelnen Jahren 2008, 2009 und 2010 (bislang) eine Erlaubnis erteilt?

7. Wie viele vorhandene private Gleisanschlüssen sind nach Kenntnis der zuständigen Behörde derzeit vorübergehend stillgelegt?

8. Wie viele der unter 4., 5., 6. und 7. jeweils genannten Gleisanschlüsse schließen an Gleise a) der Deutschen Bahn AG, b) der AKN Eisenbahn AG und c) der Hamburger Hafenbahn an?

9. Die Errichtung, Reaktivierung und der Ausbau wie vieler privater Gleisanschlüsse wurden vom Eisenbahn-Bundesamt seit der Beantwortung der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache (Drs. 19/1014) in Hamburg bislang gefördert und mit jeweils welchem Fördervolumen? Wie viele gestellte Förderanträge wurden bislang noch nicht beschieden?

10. Wurden in der aktuell geltenden Fassung der Gleisanschlussförderrichtlinie dem Wunsch Hamburgs entsprechend (vgl. Drs. 19/1914) die Kriterien dahingehend geändert, dass auch mittelständische Unternehmen an den Förderungen teilhaben können?

 Wenn ja: Inwieweit?

 Wenn nein: Warum nicht?

11. Hält die zuständige Behörde im Übrigen die Fördervoraussetzungen der aktuell geltenden Gleisanschlussförderrichtlinie für ausreichend?

 Wenn nein: In welchen Punkten nicht?

12. Laut Jahresbericht 2010 des Unternehmensverbands Hafen Hamburg e.V. war die Hamburg Port Authority (HPA) im Berichtsjahr bestrebt, die seit vielen Jahren bestehenden Vertragsverhältnisse zwischen Hafenunternehmen mit Gleisanschluss und der Hafenbahn zu modifizieren. Davon waren Gleisabschnitte betroffen, die bisher als private Ladestellen der Hafenunternehmen dienten und sich unmittelbar an die Betriebsgleise anschlossen. Die Änderung der vertraglichen Vereinbarungen, deren rechtliche Grundlage zwischen HPA und Hafenwirtschaft umstritten ist, hat zur Folge, dass die Unternehmen zusätzliche Kosten übernehmen müssen.

a) Was ist der Anlass für dieses Vorgehen der HPA?

b) Was bezweckt die HPA mit der Modifizierung der bestehenden Vertragsverhältnisse?

c) Welche zusätzlichen Kosten müssen die betroffenen Unternehmen übernehmen und warum?

d) Inwieweit und in ggf. welchem Umfang ist es in diesem Zusammenhang zur Kündigung von Gleisanschlussverträgen durch betroffene Unternehmen gekommen?

e) Inwieweit ist dieses Vorgehen der HPA geeignet, um die Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu fördern?