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Neubau der HafenCity Universität

Montag, 30.03.2009

Nachdem sich der Senat Ende vergangenen Jahres von der geplanten Public-Private-Partnership-Finanzierung verabschieden musste, soll nun die Anfang 2006 gegründete HafenCity Universität Hamburg einen Neubau im konventionellen Verfahren gewerkeweise erhalten. Finanziert wird das Projekt aus Mitteln des Sonderinvestitionsprogramms (SIP). Gleichzeitig hat der Senat die schon lange absehbaren Kostensteigerungen bei der HCU zugegeben. Überraschenderweise braucht die HCU ein eigenes Grundstück und fast genauso überraschend ist, dass die HCU eine Tiefgarage benötigt.

 

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) hat das Masterplanteam des UKE mit der Umsetzung des Neubauvorhabens beauftragt.

 

Ich frage den Senat:

 

 

1. Seit wann ist der BWF bekannt, dass die HCU ein eigenes Grundstück benötigt und der Kaufpreis für dieses Grundstück auch an die Finanzbehörde entsprechend zu zahlen ist?

 

2. Ist der Kaufpreis für dieses Grundstück schon festgelegt? Seit wann ist er festgelegt? Ist der Preis indexiert? Wann muss er gezahlt werden?

 

3. Seit wann plant der Senat, eine Tiefgarage im Rahmen der HCU zu errichten?

 

4. War die Tiefgarage Gegenstand der Ausschreibung? Wenn ja, wann? Wenn nein warum nicht?

 

5. War die Tiefgarage Gegenstand der Auslobung? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Der Senat unterscheidet in seiner Begründung der Kostensteigerung zwischen

 

a) Kostengruppen, die für den Architektenwettbewerb von Bedeutung waren und

b) Kostengruppen, die unabhängig vom Wettbewerb anfallen.

Zu welcher Kostengruppe zählt der Senat den Bau einer Tiefgarage?

Wenn zu b), warum?

 

7. Um welche Kosten in welcher Höhe handelt es sich zum Zeitpunkt der Auslobung 2006 im Einzelnen? Bitte aufschlüsseln nach a) und b).

8. Wie haben sich die einzelnen Kosten bis zum heutigen Zeitpunkt verändert?

Bitte aufschlüsseln wie unter 7.

 

9. Sind neben dem ehemaligen Masterplanteam des UKE weitere Stellen mit der Realisierung des Neubauprojektes befasst?

 

10. Wenn ja, welche weiteren Dienststellen sind mit dem Projekt befasst?

 

11. Wie teilen sich die Aufgabengebiete und Kompetenzen auf?

 

12. Wie wird eine sinnvolle Koordination sichergestellt?

 

13. Wer bzw. welche Stelle hat die Federführung?

 

14. Wie bewertet der Senat aktuell die Kritik des Rechnungshofes an dem Investitionsvorhaben HCU?

 

15. Bei jeder Investition ist laut Landeshaushaltsordnung zu prüfen, ob das erstrebte Ziel auf die geplante Wiese am wirtschaftlichsten erreicht werden kann. Hat der Senat angesichts der dringenden Investitionsbedarfe insbesondere an Hamburgs größter Hochschule, der Universität Hamburg, geprüft, ob die HCU an einem anderen - insbesondere bestehenden - Standort wie der Hebebrandstraße in der City Nord kostengünstiger und wirtschaftlicher erreicht werden kann?

 

16. Was ist das Ergebnis dieser gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen?

 

17. Welche Mittel des SIP sind gegenwärtig unbelegt? Welche Mittel mit welchen Jahresraten sind für die HCU gegenwärtig belegt? Aus welchen Mitteln soll gegebenenfalls die ergänzende Investitionsfinanzierung der HCU erfolgen?