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Neubau der Meiendorfer Straße

Dienstag, 08.09.2015

Die Meiendorfer Straße muss im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Spitzbergenweg dringend saniert werden. Dieser innerstädtische Abschnitt der ehemaligen Bundesstraße 75 ist in einem desolaten Zustand, der sich fast täglich verschlechtert. Betroffen sind nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenso die noch immer nicht befestigten Nebenflächen für Fußgänger und Radfahrer, die vom ruhenden Verkehr immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden. Angesichts der Bedeutung dieser Straße für das Hamburger Straßennetz ist der Neubau dringend angezeigt.

 

Mittlerweile konnten bereits zwei kürzere Teilbauabschnitte des 1. Bauabschnitts fertiggestellt werden, jeweils im Rahmen von Erschließungen: Die Abschnitte Wildgansstraße bis Saseler Straße (2010) und Saseler Straße bis Schierhornstieg (2013). Der Abschnitt Schierhornstieg bis Spitzbergenweg ist seit März 2015 im Bau, die Bauarbeiten machen gute Fortschritte.

 

Der letzte, 2. Bauabschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Wildgansstraße soll danach folgen. Für einen Teilbereich dieses Teilbauabschnitts, in dem keine Bebauungspläne vorliegen, die eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche erlauben, wurde im Frühjahr 2010 ein Planfeststellungsverfahren beantragt, das nach einer Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundeigentümern am 15. Juni 2011 derzeit ruht und nach grundlegender Überarbeitung der von den Anliegern infrage gestellten Planung wieder aufgenommen werden soll (Drs. 20/4750).

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wie stellt sich der Baufortschritt im 1. Bauabschnitt (Schierhornstieg bis Spitzbergenweg) dar? Wann wird die Straße wieder frei befahrbar sein, wann werden die Bauarbeiten abgeschlossen werden?

2. Wie stellt sich der aktuelle Planungs- und Verfahrensstand für den 2. Bauabschnitt (Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Wildgansstraße) dar?

3. Für wann ist die 2. Verschickung der Planung vorgesehen? Was sind danach die weiteren Schritte?

4. Was sind die wesentlichen Merkmale der überarbeiteten Planung und welche wesentlichen Unterscheide weist die überarbeitete Planung im Vergleich zur 1. Verschickung auf?

5. Inwieweit ist angesichts der überarbeiteten Planung noch ein wegerechtliches Planfeststellungsverfahren erforderlich?

6. Wie viele Parkstände weist die überarbeitete Planung auf?

7. Inwieweit sollen die teilweise sehr markanten Straßenbäume erhalten werden, welche Kompromisse müssen dafür eingegangen werden?

8. Wie stellen sich die Grunderwerbsverhandlungen für den 2. Bauabschnitt dar?

9. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Planung, sollte im Einzelfall der Grunderwerb scheitern?

10. Wie sieht der beabsichtigte weitere Zeitplan für den 2. Bauabschnitt aus? Für wann ist der Baubeginn mit den vorbereitenden Bauarbeiten und den anschließenden eigentlichen Straßenbauarbeiten geplant?

11. Welche Maßnahmen beinhalten die vorbereitenden Bauarbeiten?

12. Mit welcher zeitlichen Perspektive ist für den 2. Bauabschnitt eine weitere Informationsveranstaltung für die Anliegerinnen und Anlieger geplant?