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Neubau der Meiendorfer Straße (II)

Montag, 23.07.2012

Die Meiendorfer Straße muss im Abschnitt Berner Straße/Oldenfelder Stieg bis Spitzbergenweg dringend saniert werden. Dieser innerstädtische Abschnitt der Bundesstraße 75 ist in einem desolaten Zustand, der sich fast täglich verschlechtert. Betroffen sind nicht nur die Fahrbahn, sondern ebenso die noch immer nicht befestigten Nebenflächen für Fußgänger und Radfahrer, die vom ruhenden Verkehr immer stärker in Mitleidenschaft gezogen werden.

 

Nach jahrelangen politischen Bemühungen auf allen Ebenen erfolgte am 24. August 2009 die so genannte 1. Verschickung der Straßenbauplanung durch die zuständige Behörde. Für einen Teilbereich der Meiendorfer Straße, in dem keine Bebauungspläne vorliegen, die eine Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche erlauben, wurde im Frühjahr 2010 ein Planfeststellungsverfahren beantragt. In diesem Zusammenhang fand am 2. März 2011 der Erörterungstermin statt.

 

Am 15. Juni 2011 fand eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundeigentümern statt, um ihnen die Planung und das weitere Vorgehen näher zu erläutern. Insgesamt sollten nach der vorgestellten Planung von Privat Flächen im Umfang von ca. 6.000 qm erworben werden. In seiner Antwort vom 16. September 2011 beschreibt der Senat das Ergebnis der Informationsveranstaltung wie folgt (Drs. 20/1476): „Die Informationsveranstaltung für die vom Grunderwerb betroffenen Eigentümer hat gezeigt, dass die Anwohner die Grundinstandsetzung nicht grundsätzlich infrage stellen. Die überwiegende Anzahl hat allerdings keine Bereitschaft erkennen lassen, dem erforderlichen Grunderwerb durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) zuzustimmen. (…) Es wurde deutlich, dass nur eine Überplanung zu einer Akzeptanz bei den betroffenen Eigentümern führen wird. Darin ist der notwendige Grunderwerb deutlich zu reduzieren, indem Alternativen zu den Kritikpunkten zu untersuchen und so weit möglich zu berücksichtigen sind. Deshalb wurde zugesagt, alle Anregungen und Bedenken, die auf der Veranstaltung und anschließenden Einzelterminen mit den Eigentümern geäußert wurden, zu prüfen und die Straßenplanung grundlegend zu überarbeiten. Aufgrund der Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Einwände wird dies zu deutlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der Grundinstandsetzung führen. (…)“

 

Laut Haushaltsunterlage (HU-Bau) nach § 24 Landeshaushaltsordnung vom 25. Januar 2010 werden die Gesamtkosten auf 9.760.920 Euro geschätzt (Drs. 19/6797). Im Haushaltsplan 2011/2012 wurde für diese Einzelmaßnahme der neue Haushaltstitel 6300/7200.771.15 (Grundinstandsetzung der Meiendorfer Straße) eingerichtet und für die Jahre 2011 und 2012 mit jeweils 3 Mio. Euro Kassenmitteln ausgestattet.

 

Für die Erschließung eines neuen Verbrauchermarktes in der Meiendorfer Straße 98 wurde die Erschließung beantragt. Dies betrifft den Abschnitt von der Saseler Straße bis zum Schierhornstieg.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Als ein Ergebnis der Informationsveranstaltung vom 15. Juni 2011 muss die Straßenplanung grundlegend überarbeitet werden. Welche zeitliche Perspektive wird für den Abschluss der Umplanung angestrebt?

2. Wie stellt sich anschließend das weitere Verfahren dar?

3. Welche Teilabschnitte wurden für den beabsichtigten Neubau der Meiendorfer Straße gebildet?

4. Wie stellt sich im Zusammenhang mit der beantragten Erschließung Meiendorfer Straße 98 der aktuelle Sachstand dar, auch im Hinblick auf den notwendigen Grunderwerb?

5. In welchem Zeitraum sollen für die Erschließung die Leitungsarbeiten, in welchem Zeitraum die Straßenbauarbeiten erfolgen?

6. Im Internet sind derzeit nur die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren veröffentlicht. Inwieweit können die Straßenbaupläne, nach Vorliegen in der überarbeiteten Fassung, auch für die nicht vom Planfeststellungsverfahren betroffenen Abschnitte für jedermann im Internet veröffentlicht werden?