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Neubau der Tankstelle Meiendorfer Straße 168

Montag, 05.06.2023

Einleitung für die Fragen:

Nachbarn der Tankstelle Meiendorfer Straße 168 (Flurstücke 1416 und 1415 (alt) bzw. 6294 (neu) der Gemarkung Meiendorf) wurden im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens nach § 62 HBauO über das beantragte Bauvorhaben „Abbruch und Ersatzneubau eines Tankdienst- und Wohngebäudes, Neubau einer Pkw-Waschstraße mit Nebengebäude, Errichtung von zwei SB-Waschboxen und zwei zusätzlichen Zapfsäulen, Einbau eines zusätzlichen Lagerbehälters“ informiert und dazu beteiligt. Sie wenden sich gegen das Bauvorhaben, da sie deutlich höhere Immissionen und ein höheres Verkehrsaufkommen in den Nachbarstraßen (allesamt verkehrsberuhigte Bereiche) befürchten.

Das Tankstellen-Grundstück grenzt seitlich an die Jarnostraße. Diese wurde im Jahre 2007 erstmalig endgültig hergestellt (vgl. Amtl. Anz. 2012 Seite 800). Anlieger der Jarnostraße behaupten, dass der damalige Eigentümer des Flurstücks 1416 gegen die Festsetzung der Anliegerbeiträge geklagt habe und im Ergebnis nicht oder nur teilweise zu den Erschließungsbeiträgen herangezogen wurde. Das jetzt beantragte Bauvorhaben sieht für die Waschstraße eine Grundstückszu- bzw. abfahrt von der bzw. zur Jarnostraße vor.

Das Grundstück wird seit vielen Jahrzehnten für den Betrieb einer Tankstelle genutzt. Daher stellt sich hier auch die Frage nach möglichen Bodenkontaminierungen.

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

Zulässigkeit des Bauvorhabens

Frage 1: Wie beurteilt die zuständige Behörde die Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens? Sollen Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugelassen bzw. von ihnen befreit werden und, wenn ja, warum?

Frage 2: Mit welchem Inhalt wurden im Rahmen der Nachbarbeteiligung wie viele Einwände eingereicht?

Frage 3: Wie soll den eingereichten Einwänden im Einzelnen begegnet werden?

Erschließung

Frage 4: Inwieweit wurde der beitragsfähige Erschließungsaufwand für die erstmalige endgültige Herstellung der Jarnostraße auch anteilig auf das damalige Flurstück 1416 verteilt?

Frage 5: Inwieweit gilt das Grundstück Meiendorfer Straße 168 (heute Flurstück 6294) als (auch) durch die Jarnostraße erschlossen?

Frage 6: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus auf das beantragte Bauvorhaben?

Altlasten

Frage 7: Welche Angaben enthält das Altlastenhinweiskataster zu dem Grundstück Meiendorfer Straße 168?

Frage 8: Inwieweit und mit ggf. welchem Ergebnis wurden auf dem Grundstück Bodenproben genommen bzw. inwieweit ist dies noch geplant?

Frage 9: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für das beantragte Bauvorhaben? Inwieweit ist im Zuge des Bauvorhabens eine Altlastensanierung vorzunehmen?