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Neubesetzungen von Plätzen im Programm Jobperspektive

Freitag, 10.09.2010

Hamburg hat 1300 öffentlich bezuschusste sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Programm Jobperspektive nach §16e SGB II geschaffen. Davon waren im April 2010 1.185 Plätze tatsächlich besetzt. 1.156 Förderungen erfolgten bei Trägern und 29 bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern.

 

Viele dieser Beschäftigungsverhältnisse werden derzeit im Hinblick auf die weitere gegebenenfalls unbefristete Förderungsfähigkeit hin überprüft. (Vgl. Drs. 19/6705 und 19/5831)

 

Ich frage den Senat:

 

1) Wie viele geförderte Beschäftigungsverhältnisse nach §16e SGB II (Jobperspektive) gibt es aktuell in Hamburg?

a. Wie viele davon sind bei welchen Beschäftigungsträgern und wie viele bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern angesiedelt?

b. Um welche Tätigkeiten handelt es sich jeweils?

c. Konnten zwischenzeitlich Fortschritte bei den Bemühungen um Plätze bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern erzielt werden und worin bestehen diese?

 

2) Werden bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen derzeit neue Beschäftigungsverhältnisse nach §16 e SGB II genehmigt?

a. Wenn ja, wie viele neue Förderungen wurden in den Monaten Mai, Juni, Juli und August 2010 genehmigt?

b. Wenn ja, wie viele der in den Monaten Mai, Juni, Juli und August neu genehmigten Förderungen erhielten den aufstockenden Zuschuss von 25 Prozent durch die Freie und Hansestadt Hamburg?

c. Wenn ja, wie viele der in den Monaten Mai, Juni, Juli und August genehmigten Förderungen erfolgten auf der Grundlage befristeter und wie viele auf der Grundlage unbefristeter Arbeitsverträge?

d. Wenn ja, wie viele neue Förderungen sind aktuell noch möglich?

e. Wie viele der in den Monaten Mai, Juni, Juli und August genehmigten Förderungen erfolgten bei Beschäftigungsträgern und wie viele bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern?

f. Wenn nein, warum nicht?

 

3) Müssen Arbeitsplätze bei Beschäftigungsträgern und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern unbefristet abgeschlossen werden, um förderfähig zu sein?

a. Wenn ja, seit wann ist das so und welche sachlichen und rechtlichen Gründe liegen dem zugrunde? Welche Bestimmungen gelten jeweils für die erste und zweite Förderphase?

b. Wenn nein, welche Befristungen sind möglich?

 

4) Werden neue Beschäftigungsverhältnisse nach §16e SGB II (Jobperspektive) nur dann gefördert, wenn eine bereits bestehende Förderung beendet wird?

a. Wenn ja, wie viele Förderungen wurden vorzeitig beendet?

b. Wenn ja, wie viele Plätze wurden zwischenzeitlich neu besetzt?

 

5) Entsprechend überprüfte Beschäftigungsverhältnisse nach §16e SGB II können in eine unbefristete Förderung übergehen. Sind in diesen Fällen alle Bestandteile der Förderung unbefristet?

a. Wenn ja, trifft dies auch auf den Kofinanzierungsanteil aus dem Haushalt der FHH zu und wie ist dies mit dem Haushaltsvorbehalt 2011/2010 zu vereinbaren? Wie wird dies im Förderungsbescheid gehandhabt?

b. Wenn nein, welche Bestandteile der Förderung werden tatsächlich unbefristet gewährt und welche nicht?

c. Welche Folgen hat die Befristung der Zuschüsse für die Planungssicherheit bei den Trägern und privatwirtschaftlichen Arbeitgebern bei denen die Plätze angeboten werden?

 

6) Welche Erkenntnisse liegen dem Senat bzw. der Trägerversammlung von team.arbeit.hamburg darüber vor, in welcher Höhe Hamburg im Jahr 2011 Bundesmittel für Maßnahmen nach § 16e zur Verfügung stehen werden?

a. Wie hoch ist das Fördervolumen im Vergleich zu den in den Jahren 2009 und 2010 zur Verfügung stehenden Mitteln?

b. Wie viele Stellen nach § 16e können damit in Hamburg im Jahr 2011 gefördert werden?

c. Plant der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg die Förderung von Beschäftigungsverhältnissen nach §16e abzusenken, bzw. auszuweiten? Wenn ja, welche Gründe neben der Höhe des zu erwartenden Bundeszuschusses sind hierfür ausschlaggebend?