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Neue Schule Hamburg in Rahlstedt

Donnerstag, 13.09.2012

Dem Verein Neue Schule Hamburg e.V. wurde am 7. März 2007 die staatlichen Genehmigungen zur Errichtung einer Grundschule und einer Sekundarstufe I einer Gesamtschule als Ersatzschulen mit dem Namen „Neue Schule Hamburg“ unter Bedingungen erteilt (Amtl. Anz. S. 733, 734). Die Schule nahm zum Schuljahr 2007/2008 im Gebäude Schimmelreiterweg 11 in Rahlstedt ihren Betrieb auf.

 

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

 

1. Wann sind die staatlichen Genehmigungen vom 7. März 2007 wirksam geworden?

2. Wie haben sich die jährlichen Schülerzahlen der Neuen Schule Hamburg (NSH) seit der Aufnahme des Schulbetriebs entwickelt? Wie viele Schüler haben im Durchschnitt eines jeden Schuljahres die NSH jeweils besucht? Wie viele Schüler sind derzeit an der NSH angemeldet?

3. In welcher Höhe erhebt die NSH Schulgeld (mindestens, höchstens und durchschnittlich pro Schüler) und wie viele Schüler waren im Durchschnitt eines jeden Schuljahres vom Schulgeld befreit?

4. Inwieweit hat es seit Erteilung der staatlichen Genehmigung Beanstandungen seitens der zuständigen Behörde gegeben?

5. In wie vielen Fällen und wann zuletzt hat die zuständige Behörde Einblick in den Betrieb und die Einrichtungen der NSH verlangt?

6. Wann hat der Träger der NSH eine Finanzhilfe als Zuschuss zu den Ausgaben des Schulbetriebs gemäß § 14 des Hamburgischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) beantragt?

7. Wurde dem Antrag auf staatliche Finanzhilfe stattgegeben?

 Wenn ja: Wann und in welcher Höhe hat der Träger seit Beginn der staatlichen Finanzhilfe jährlich Mittel von der Stadt erhalten?

 Wenn nein: Warum nicht?

8. Inwieweit wurden die staatlichen Finanzhilfen in allen Bewilligungsjahren zweckentsprechend verwendet und inwieweit war die Wirtschaftsführung sparsam und ordnungsgemäß?

9. Hat der Träger der NSH bereits die Verleihung der staatlichen Anerkennung beantragt?

 Wenn ja: Wann wurde der Antrag gestellt?

10. Wurde der Antrag ggf. bereits beschieden?

 Wenn ja: Wann und wie und mit welcher Begründung?

 Wenn nein: Warum nicht? Woran scheitert die Verleihung der staatlichen Anerkennung noch?

11. Wie viele Schüler der NSH haben bereits an einer staatlichen Prüfung für Externe teilgenommen, welche Schulabschlüsse wurden hierbei erzielt und wie schnitten die Prüflinge der Neuen Schule Hamburg jeweils im Vergleich zu den übrigen Prüflingen ab?

12. Wie beurteilt die zuständige Behörde die schulübergreifende und vergleichende Überprüfung des Erfolges der pädagogischen Arbeit der NSH?

13. Wie beurteilt die für die Durchführung des HmbSfTG zuständige Behörde in einer Gesamtbetrachtung die Tätigkeit und die Entwicklung der NSH?

14. Inwieweit liegen der Obersten Landesjugendbehörde im Sinne von Abschnitt IV der Anordnung über Zuständigkeiten im Kinder- und Jugendhilferecht Erkenntnisse über die NSH vor?