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Neues Haushaltswesen

Montag, 18.10.2010

Mit der Verabschiedung der Drucksache 19/4142 hat die Bürgerschaft einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Modernisierung der Buchhaltung in der Hamburger Verwaltung unternommen. Die Beratungen zu dieser Druckssache waren sowohl in den Fachausschüssen, als auch im Unterausschuss Haushaltsmodernisierung sehr kontrovers und es gab erhebliche Kritikpunkte an der Senatsvorlage aus allen Fraktionen. Strittige Punkte sind nach wie vor die Ausgestaltung des Budgetrechts des Parlaments, die Ausgestaltung der Informationen für das Parlament und die Ausgestaltung der zukünftigen Kontrollmöglichkeiten der Abgeordneten.

 

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Welche vom Parlament formulierten Wünsche, die umsetzbar gewesen sind, wurden auch umgesetzt? (s. Protokoll 19/6 des Unterausschusses Haushaltsmodernisierung, S. 5.)

2. Wann liegt der Bericht zum zweiten Quartal 2010 vor, der nach Aussagen der Senatsvertreterinnen und –vertreter im Unterausschuss Haushaltsmodernisierung am 30. September 2009 Mitte August vorliegen sollte?

3. Zu welchen Terminen sollen die jeweiligen Quartalsberichte zukünftig jeweils vorliegen?

4. Hat der Senat die, in der gemeinschaftlichen Weiterentwicklung des Systems NNH mit den Fachausschüssen erarbeiteten Änderungen, der in der Welle 0 umgestellten Behörden, Justizbehörde und Polizei, in das System eingearbeitet?

5. Welche fachlichen bzw. finanziellen Auswirkungen hat es, dass derzeit in der Umsetzung der Behörden der Welle 1b, Behörde für Wirtschaft und Arbeit und Behörde für Kultur und Medien, keine weiteren Elemente der Wirkungsorientierung einfließen?

6. Ist von Seiten des Senats geplant, dass mit dem Antrag zur Großen Bepackung ein Beschluss der Bürgerschaft darüber herbei geführt wird, ob die Behörden der Welle 1a auf die Doppik umgestellt werden?

7. Auf welcher Ebene soll bei den Behörden der Welle 1a, Behörde für Wissenschaft und Forschung, Finanzbehörde und Behörde für Inneres und Sport, im derzeit aufzustellenden Doppelhaushalt 2011/2012 ermächtigt werden?

8. Ist hinsichtlich der Frage der Ermächtigungsebene für die Behörden der Wellen 0 und 1a noch eine Änderung mit dem Haushaltsbeschluss des Doppelhaushalts 2011/2012 möglich?

9. Mit welchen Kosten der Umsetzung des Projektes NHH wurde zu Beginn des Projektes kalkuliert?

10. Wie hoch waren die Kosten der Umsetzung des Projektes NHH in den Haushaltsjahren 2007, 2008 und 2009

a. insgesamt,

b. jeweils für IuK-Investitionen, IuK-Betriebskosten, externe Beratungen und Gutachten, Personal und welche weiteren Ausgaben?

11. Wie hoch werden die Kosten der Umsetzung des Projektes NHH

a. insgesamt,

b. jeweils für IuK-Investitionen, IuK-Betriebskosten, externe Beratungen und Gutachten, Personal und welche weiteren Ausgaben?

in den Haushaltsjahren 2010 bis zum Abschluss der Projekte voraussichtlich sein? (Bitte aufschlüsseln nach Haushaltsjahren.)

12. Was hat die Auswertung der Zahlen hinsichtlich der „Wirkungsorientierten Steuerung“, die ab dem 1. April 2010 beginnen sollte, bisher ergeben?

13. Wie sieht das Schema der Kosten- und Leistungsrechnung aus? (Bitte anhand eines Titels darstellen.)

14. Hält der Senat den 15. November 2010 als Termin für die Zuleitung des Haushaltes an die Bürgerschaft für „kurze Zeit nach dem 22. September“?