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Neues Studiengebühren-Modell – nachgelagert oder doch nicht?

Dienstag, 20.01.2009

In Drucksache 19/1927 hat der Senat die aktuellen Zahlen zur Studiengebühren-Zahlung veröffentlicht, wonach nur ein gutes Drittel der Studierenden von der Stundungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat. In diesem Zusammenhang äußerte sich der Sprecher der BWF in der Tagespresse am 20. Januar 2009 dahingehend, dass die hohe Zahl der Sofortzahler ein Beleg dafür sei, dass Studiengebühren akzeptiert würden. Außerdem verlieh er seiner Freude Ausdruck, dass durch die hohe Quote der Sofortzahler der Haushalt entlastet würde.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie viele Stundungen wurden bei der Erarbeitung und Kostenberechnung des neuen Studiengebührenmodells – z.B. im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der Wohnungsbaukreditanstalt – zugrunde gelegt? (Bitte Angaben in absoluten Zahlen und prozentual zur Gesamtzahl der Studierenden) Mit welcher Begründung?

2. Wie erklärt sich der Senat die Tatsache, dass nun deutlich weniger Studierende von der Stundungsmöglichkeit Gebrauch gemacht haben? In wiefern würde der Senat in diesem Zusammenhang die Annahmen aus 1) ändern?

3. Welche Einsparungen ergeben sich aufgrund der geänderten Sachlage für den Haushalt der FHH? Wie werden diese Einsparungen verwendet?

4. Wie schlüsselt sich die Gruppe der Nicht-Stundungsberechtigten (Spalte 1 der Anlage zu Drs. 19/1927) auf? (Bitte aufschlüsseln nach Grund der fehlenden Stundungsberechtigung)

5. Wie viele Studierende an den staatlichen Hochschulen haben die Regelstudienzeit plus zwei Semester überschritten? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschule und Zahl der Semester, die die jeweiligen Studierenden darüber liegen)

6. Was versteht der Senat unter einem nachgelagerten Studiengebühren-Modell? Ist das aktuelle Hamburger Studiengebührenmodell nach Ansicht des Senats ein nachgelagertes Modell? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?