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Neuregelung der Sielbenutzungsgebühr (sog. Regensteuer)

Freitag, 22.10.2010

In Hamburg wird bislang eine einheitliche Sielbenutzungsgebühr erhoben, die nach dem verbrauchten Frischwasser (Frischwassermaßstab) abgerechnet wird.

 

Der Senat plant, durch eine Umstrukturierung der Sielbenutzungsgebühr zum 1. Januar 2012 in Hamburg Haus- und Wohnungsbesitzer zu entlasten.

 

In diesem Zusammenhang will die BSU ab dem 1. Januar 2011 anhand von Luftbildaufnahmen Dächer, Terrassen, Wege und Parkplätze vermessen.

 

Wir fragen den Senat:

 

1. Inwieweit wird durch die geplante Neuregelung eine Entlastung der Haus- und Wohnungsbesitzer erreicht?

 

2. Welche Anreize sollen geschaffen werden, um künftig weniger Flächen zu ver- siegeln bzw. ggf. zu einer Entsiegelung vorhandener Flächen zu kommen?

 

3. Zu welchem Zeitpunkt soll die Neuregelung der Sielbenutzungsgebühr realisiert werden und warum erfolgt dies ggf. erst so spät?

 

4. Wer ist seit wann und in welcher Funktion mit der Erarbeitung der Neuregelung der Sielbenutzungsgebühr befasst?

 

5. Welche Auswirkungen soll die Neuregelung kurz-, mittel- und langfristig auf den Hamburger Haushalt und das Budget von Hamburg Wasser haben?

 

6. Welche Mehreinnahmen sollen ggf. der FHH durch die Neuregelung der Sielbenutzungsgebühr zufließen?

 

7. In der Landespressekonferenz am 19. Oktober 2010 hieß es von Senatsseite, im Zuge der Neuregelung entstünden Kosten für eine externe Begleitung in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Wenn die Umsetzung vollzogen worden sei, werde die Regelung bei HamburgWasser durch zwei zusätzliche Beschäftigte abgedeckt werden können.

 

a. Welche Kosten entstehen insgesamt in welchen Jahren im Zuge der Neuregelung (incl. Umstellung und Umsetzung)?

b. In welcher Höhe entstehen jeweils im Einzelnen Kosten für welche Arbeiten im Zuge der Neuregelung?

c. Welche Arbeiten werden durch welche externen Dienstleister wahrgenommen und weshalb?

 

8. Die BSU will offenbar im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sielbenutzungsgebühr ab dem 1. Januar 2011 anhand von Luftbildaufnahmen Dächer, Terrassen, Wege und Parkplätze und vergleichbare Flächen vermessen und einordnen. Liegen die Vermessungsdaten bereits ganz oder teilweise vor?

Soweit ja,

a. inwieweit und woher stammen die Daten?

b. werden diesbezüglich die Ergebnisse der vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung geplanten Befliegung des gesamten Stadtgebiets zur Ermittlung geeigneter Solaranlagenstandorte verwendet und wenn ja, in welcher Form bzw. wenn nein, warum nicht?

 

Soweit nein,

c. von wem soll die Vermessung durchgeführt werden?

d. welche Daten fehlen und wie sollen die Daten erhoben werden?

e. über welchen Zeitraum soll die Vermessung durchgeführt werden?

f. welche datenschutzrechtlichen Vorgaben müssen im Zusammenhang mit dem Vermessungsvorhaben berücksichtigt werden und inwieweit sind diese geklärt?

g. welche Kosten sind mit der Vermessung verbunden?

h. in wie weit fließen die Kosten der Vermessung in die Kalkulation der Gebühren ein?

 

9. Inwieweit sollen ggf. künftig bei Neubauten bzw. Neuerschließungen Daten der Vorhabenträger über die an die Siele angeschlossenen Flächen verbindlich an behördliche Stellen übermittelt werden?

 

10. Welche Flächen gelten als versiegelt?

 

11. Sind weitere Anreize zur Entwiegelung von Flächen geplant?

 

12. Handelt es sich bei den dargestellten Gebührensätzen um endgültige Werte oder werden diese eventuell noch verändert?

 

13. Führen die Anreize zur Entsiegelung mittelfristig nicht zu geringeren Einnahmen für Hamburg Wasser?