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Nicht aufklärbare Straftaten in Hamburg infolge des Verzichts auf die sog. Vorratsdatenspeicherung

Freitag, 24.09.2010

Die Diskussion zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung erhält neue Nahrung. Der Direktor des Landeskriminalamtes Niedersachsen wies jüngst in einer Pressemitteilung der zuständigen Ministerien unserer niedersächsischen Nachbarn darauf hin, dass in Niedersachsen allein seit dem 01. Juli dieses Jahres 341 verschiedene Strafverfahren erfasst wurden, bei denen in 185 Fällen Auskunftsersuchen für Verbindungsdaten an Provider gestellt wurden, zu denen diese jedoch keine Daten mehr gespeichert hatten. „Darunter waren auch 15 Strafverfahren wegen Kinderpornographie", sagte der LKA-Chef. Besorgt zeigte er sich zudem darüber, dass in 156 weiteren Fällen gar keine Ersuchen mehr gestellt wurden, da Staatsanwaltschaften oder Gerichte dies unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ablehnt hatten oder weil der Abfragezeitraum zu weit in der Vergangenheit lag. „Allein bei diesen 341 Verfahren sind die Folgen alarmierend: Die Polizei konnte 258 Fälle gar nicht aufklären, 51 nur noch lückenhaft und weitere 32 mit erheblichem Zeitverlust." Der LKA-Direktor nannte mehrere Beispiele, in denen mangels Verbindungsdaten eine Aufklärung der Verbrechen nicht möglich war. Darunter fielen Kinderpornographiedelikte, der Raub zum Nachteil eines Taxifahrers, mehrere Wohnungseinbrüche und der so genannte Enkeltrick.

Ich frage den Senat:

1. Inwieweit sind in Hamburg entsprechende Daten/Informationen über

a. nicht mehr aufklärbare

b. nur noch lückenhaft aufklärbare

c. mit erheblichen Zeitverlust aufklärbare

Fälle vorhanden, bei denen unter Bezugnahme auf die BVerfG-Entscheidung keine Auskunftsersuchen für Verbindungsdaten mehr gestellt oder entsprechende Auskunftsersuchen abschlägig beschieden wurden. Wie stellen sich die spezifizierten Fall- und Verfahrenszahlen dar? Wie bewertet der Senat diese Entwicklung?

2. Welchen Kriminalitätsbereichen sind diese Fälle im Einzelnen zuzuordnen?

3. Welche Konsequenz zieht der Senat daraus? Gibt es nunmehr eine gemeinsame Position des Senats bzw. der beteiligten Behörden für Inneres und Justiz im Hinblick auf eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung?

4. Inwieweit gibt es auf Bundesebene Beratungen zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, an denen Hamburg beteiligt ist?

5. Welche Position nehmen die beteiligten Behörden in Bundes- bzw. Bund-Länder-Gremien sowie den entsprechenden Ministerkonferenzen in der Frage der verfassungskonformen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ein?