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Norddeutsche Kooperationen

Freitag, 23.07.2010

Der Präses der Finanzbehörde hat laut Presseberichten eine verstärkte Zusammenarbeit der norddeutschen Länder in Aussicht gestellt, um „zu einer schlankeren Aufgabenwahrnehmung und zum konsequenten Abbau unnötiger Doppelstrukturen“ zu gelangen. In der Vergangenheit wurden bereits das Statistikamt, die Eichdirektion, die Filmförderung und die Medienanstalt Länder übergreifend organisiert.

 

Ich frage den Senat:

 

1) Welche öffentlichen Aufgaben, Ämter oder Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wurden seit dem Jahr 2000 ab jeweils welchem Zeitpunkt in Zusammenarbeit mit welchen anderen Bundesländern organisiert?

2) Wie hoch waren jeweils die Ausgaben der FHH für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, die Ämter oder Einrichtungen in den letzten drei Jahren vor der Zusammenarbeit?

3) Wie hoch waren jeweils die prognostizierten Einsparpotenziale durch die Länder übergreifende Zusammenarbeit?

4) Wie hoch waren jeweils die Ausgaben der FHH für die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben, die Ämter oder Einrichtungen in den ersten drei Jahren der Zusammenarbeit?

5) Welche Synergieeffekte sind jeweils entstanden und wurden zur Verminderung der Kosten genutzt?

6) Bei welchen öffentlichen Aufgaben, Ämter oder Einrichtungen der FHH sieht der Senat bzw. die Finanzbehörde weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern?

7) Gibt es in der Finanzbehörde bzw. den jeweils zuständigen Fachbehörden bereits Planungen, Prüfungen oder sonstige Vorbereitungen, um weitere öffentliche Aufgaben, Ämter oder Einrichtungen der FHH in Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern zu organisieren? Wenn ja, welche?