Notrufmissbrauch und Fehlalarme
Montag, 26.07.2010
In der letzten Sparrunde 2004 hat der Senat im EPlan 8.1 u.a. folgende Maßnahme vorgesehen:
„2. Volle Kostendeckung bei Fehlalarmen: Mehreinnahmen von 0,5 Mio. Euro
Fehlalarme verursachen hohe Kosten bei Polizei und binden unnötig Personal. Fehlalarme
werden im Wesentlichen dadurch ausgelöst, weil Alarmanlagen in Privathäusern und
Geschäften entweder technisch defekt sind oder unabsichtlich ausgelöst werden. Die
Gebühren sind bisher nicht kostendeckend (die Kosten werden zurzeit nur zu 50 Prozent
gedeckt). Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten: 2004 werden die Gebühren von 98 auf
150 Euro pro Fall erhöht (Kostendeckung 75 Prozent); die volle Kostendeckung wird dann
im Jahr 2006 erreicht, wenn es die weitere Erhöhung auf 200 Euro je Fall gibt.“
Im Nachgang hierauf und auf Drs. 18/2971 frage ich den Senat:
1. Wie hat sich die Zahl der eingegangenen Notrufe bei der Polizei und der Feuerwehr seit 2005 bis einschließlich des ersten Halbjahres 2010 entwickelt?
2. Wie hoch war jeweils die Zahl bzw. der Anteil von Notrufen, die sich
a. als absichtlicher bzw. unabsichtlicher Notrufmissbrauch herausstellt? (bitte nach Polizei/Feuerwehr differenzieren)
b. Im Ergebnis als Fehlalarm herausstellt? (bitte nach Polizei/Feuerwehr differenzieren)
3. Welche Kosten sind Polizei und Feuerwehr im erfragten Zeitraum jeweils durch Notrufmissbrauch bzw. Fehlalarmierungen entstanden (insgesamt und jahresweise sowie bitte nach Polizei/Feuerwehr differenzieren)?
4. Welche Konsequenzen haben Notrufmissbrauch bzw. Fehlalarmierungen im erfragten Zeitraum absolut bzw. prozentual jeweils nach sich gezogen?
a. Im Hinblick auf strafrechtliche bzw. ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen? (bitte nach Polizei/Feuerwehr differenzieren)
b. Im Hinblick auf Kostentragung/Schadensersatz/Gebührenbemessung? (bitte nach Polizei/Feuerwehr differenzieren)
5. Inwieweit ist nunmehr im Sinne der Senatszielsetzung von 2004 volle Kostendeckung bei Notrufmissbrauch bzw. Fehlalarmierungen erreicht? Inwieweit gibt es wo und warum Nachsteuerungsbedarf?