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Nutzung von Einrichtungen des UKE durch niedergelassene Kardiologen

Montag, 07.09.2009

Das Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) kooperiert mit diversen Partnern, unter anderem mit niedergelassenen Kardiologen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie viele und welche niedergelassenen Kardiologen nutzen als Kooperationspartner Einrichtungen des UKE?

 

2. Seit wann nutzen diese niedergelassenen Kardiologen als Kooperationspartner das UKE?

 

3. Für welche Leistungen und in welchem Umfang werden Einrichtungen bzw. Personal des UKE von diesen Kooperationspartnern genutzt/ beansprucht?

 

4. Welche Vereinbarungen bestehen mit den jeweiligen Kooperationspartnern bzgl. der Laufzeit der Kooperationen, Nutzungsumfang, Bereitstellung von Equipment, etc.?

 

5. Welche Nutzungsgebühren entrichten die Kooperationspartner für die Nutzung von Räumen und Equipment sowie Personal des UKE?

a. Wonach wird die Höhe der Nutzungsgebühren festgelegt?

b. An wen werden die Nutzungsgebühren gezahlt?