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Nutzung von Einrichtungen des UKE durch niedergelassene Kardiologen (II)

Freitag, 18.09.2009

Aus der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage 19/4044 ergeben sich Nachfragen.

Wie der Senat ausführte, werden Einrichtungen im UKE aktuell von niedergelassenen Kardiologen als Kooperationspartnern nicht mehr genutzt. Seit der Ausgliederung und rechtlichen Verselbständigung des UHZ zum 1. Januar 2005 werden die Fachgebiete Herzchirurgie, Kardiologie, Kinderherzchirurgie und Kinderkardiologie hier geführt. Kooperationen würden daher nunmehr zwischen niedergelassenen Kardiologen und dem UHZ bestehen.

Einrichtungen im UHZ, so der Senat, werden derzeit durch zwei hamburgische kardiologische Praxen als Kooperationspartner genutzt. Von einer Benennung der Kooperationspartner hat der Senat nach Befragung der Praxen zur Wahrung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse abgesehen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Auf der Internetseite des UKE/ Universitäres Herzzentrum Hamburg (UHZ) (http://www.uke.de/zentren/herz/index_52480.php) werden Kooperationen mit Partnerkliniken und niedergelassenen Kardiologen dargestellt; hier werden auch drei kardiologische Praxen mit Hamburger Adressen aufgeführt.

 

a. Welche der auf der Internetseite

www.uke.de/zentren/herz/index_52480.php

aufgeführten Kooperationspartner sind noch aktuell?

 

b. Auf der Seite www.uke.de/zentren/herz/index_52480.php werden 16 Kooperationspartner, darunter vier kardiologische Praxen – drei mit Hamburger Adresse, aufgelistet. Wie kommt es, dass der Senat in der Drs. 19/4044 antwortet, dass „Einrichtungen im UHZ […] derzeit durch zwei hamburgische kardiologische Praxen als Kooperationspartner genutzt“ werden“?

 

2. Die nicht genannten Kooperationspartner nutzen nach Auskunft des Senats Einrichtungen, Material und Personal des UHZ zur Durchführung von Koronarangiographien und Folgeeingriffe bei ambulanten Patienten ihrer Praxen, da die Praxen selbst nicht über Herzkathetermessplätze verfügen.

Beide Kooperationspartner würden zusammen ca. 300 ambulante Fälle pro Jahr behandeln.

Hierfür entrichten die Kooperationspartner „ein prozentual pauschaliertes Nutzungsentgelt sowie eine Verbrauchskostenpauschale an das UHZ, die sich an der Vergütung niedergelassener Ärzte nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die entsprechenden Leistungen bei gesetzlich versicherten Patienten orientieren“.

In die Bestimmung der Höhe der Pauschalen würden insbesondere die Kosten der Nutzung der Katheteranlage, Raummietkosten, Reinigungskosten, Personalkosten sowie Sachkosten der Verbrauchsmaterialien einfließen.

a. Wonach bemisst sich die Höhe der Pauschale für die Nutzung der Katheteranlage, wer hat dies wo festgelegt, welchen Anteil an der Verbrauchskostenpauschale macht diese Nutzung aus?

b. Wonach bemisst sich die Höhe der Pauschale für die Nutzung Räume, wer hat dies wo festgelegt, welchen Anteil an der Verbrauchskostenpauschale macht diese Nutzung aus?

c. Wonach bemisst sich die Höhe der Pauschale für die Reinigungskosten, wer hat dies wo festgelegt, welchen Anteil an der Verbrauchskostenpauschale macht diese Nutzung aus?

d. Wonach bemisst sich die Höhe der Pauschale für die Nutzung des Personals, wer hat dies wo festgelegt, welchen Anteil an der Verbrauchskostenpauschale macht diese Nutzung aus?

e. Wonach bemisst sich die Höhe der Pauschale für die Sachkosten der Verbrauchsmaterialien, wer hat dies wo festgelegt, welchen Anteil an der Verbrauchskostenpauschale macht diese Nutzung aus?

f. Welche Nutzungsentgelte hat Kooperationspartner 1 an das UKE jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004 und an das UHZ in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 entrichtet?

g. Welche Verbrauchskostenpauschalen hat Kooperationspartner 1 an das UKE jeweils in den Jahren 2002, 2003, 2004 und an das UHZ in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 entrichtet?

h. Welche Nutzungsentgelte hat Kooperationspartner 2 an das UKE jeweils in den Jahren 2003, 2004 und an das UHZ in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 entrichtet?

i. Welche Verbrauchskostenpauschalen hat Kooperationspartner 2 an das UKE jeweils in den Jahren 2003, 2004 und an das UHZ in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und in 2009 entrichtet?