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Obduktionspflicht bei Kindern

Dienstag, 02.03.2010

Der Bremer Senat plant als erstes Bundesland, eine Obduktionspflicht bei Kindern unter sechs Jahren einzuführen, die ohne Vorerkrankungen oder äußere Zeichen von Verletzungen tot aufgefunden werden. Die Gesundheitsbehörde hofft, damit die Aufklärungsquote bei Kindesmisshandlungen zu erhöhen und für mehr Abschreckung zu sorgen.

 

Befürworter – wie bspw. die Deutsche Kinderhilfe oder der Bremer Landesverband der Kinder- und Jugendärzte – äußern, dass mit einer zum Standard erhobenen und entsprechend vermittelten Obduktion, die Eltern weder stigmatisiert noch unter Generalverdacht gestellt werden.

Die Obduktion könne vielmehr auch dazu dienen, eventuelle Kindesmisshandlungen zu erkennen und ggf. aufzuklären.

 

Kritik kommt u.a. von der katholischen Kirche und vom Bremer Landesverband des Kinderschutzbundes, der mit dem Vorhaben das Einverständnisrecht der Eltern ausgehebelt sieht.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Ist dem Senat die Bremer Initiative auf Einführung einer Obduktionspflicht bekannt und wenn ja,

a. welche Argumente sprechen aus Senatssicht für die Einführung einer solchen Obduktionspflicht,

b. welche Argumente sprechen aus Senatssicht gegen die Einführung einer solchen Obduktionspflicht?

 

2. Inwieweit hat der Senat eigene Überlegungen zur Einführung einer Obduktionspflicht für Kinder angestellt? Wer, wann, in welchem Zusammenhang und mit welchen Ergebnissen?

 

3. Wird der Senat ggf. auch eine Initiative zur Obduktionspflicht bei Kindern ergreifen und wenn ja, wann und in welcher Form bzw. wenn nein, warum nicht?