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Obduktionspflicht bei Kindern (II)

Donnerstag, 11.03.2010

Der Bremer Senat plant als erstes Bundesland, eine Obduktionspflicht bei Kindern unter sechs Jahren einzuführen, die ohne Vorerkrankungen oder äußere Zeichen von Verletzungen tot aufgefunden werden. Die Gesundheitsbehörde hofft, damit die Aufklärungsquote bei Kindesmisshandlungen zu erhöhen und für mehr Abschreckung zu sorgen.

 

Über das „Für und Wider“ einer Obduktionspflicht wurde und wird bundesweit berichtet und diskutiert.

 

Wie mir der Senat nun auf meine Schriftliche Kleine Anfrage - Drucksache 19/5577 - mitteilte, ist ihm die Bremer Initiative nicht bekannt und man hat sich hiermit auch nicht weiter befasst.

 

Der Senat führte aus, dass bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod eines Kindes oder in den Fällen, in denen sich ein solcher nicht mit Sicherheit ausschließen lässt, nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes bereits jetzt vorgesehen sei, dass der den Tod feststellende Arzt sofort die Polizei oder die Staatsanwaltschaft zu benachrichtigen hat.

 

Wie Experten ausführen und auch Studien belegen, bleiben aber viele Kindstötungen unentdeckt. So sollen auf eine entdeckte zwei unentdeckte Kindstötungen kommen. Eine österreichische Studie von 2008 kam zu dem Ergebnis, dass fünf bis sechs Prozent der Fälle von plötzlichem Kindstod in Wirklichkeit Tötungen seien.

Auch die Deutsche Kinderhilfe e.V. meint, dass viel zu wenige Kinder obduziert würden und Fälle von tödlichen Misshandlungen dadurch nicht aufgeklärt werden Auch aus präventiven Gründen sei daher die Obduktionspflicht zu begrüßen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie in der Senatsantwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage - Drucksache 19/3764 - dargestellt, waren in Hamburg im Jahr 2007 57 und im Jahr 2008 49 Säuglingssterbefälle zu beklagen.

 

Wie viele Säuglingssterbefälle gab es im Jahr 2009

a. in Hamburg insgesamt,

und jeweils in den Bezirken

b. Hamburg-Mitte,

c. Altona,

d. Eimsbüttel,

e. Hamburg-Nord,

f. Wandsbek,

g. Bergedorf,

h. Harburg?

 

2. Wie viele Sterbefälle gab es jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 bei Kindern zwischen 0-6 Jahren

a. in Hamburg insgesamt,

und jeweils in den Bezirken

b. Hamburg-Mitte,

c. Altona,

d. Eimsbüttel,

e. Hamburg-Nord,

f. Wandsbek,

g. Bergedorf,

h. Harburg?

 

3. Bei wie vielen der unter 2. genannten Sterbefälle gab es Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod eines Kindes oder ließ sich dies nicht mit Sicherheit ausschließen?

 

4. Bei wie vielen der unter 2. genannten Sterbefälle erfolgte eine innere Leichenschau (Sektion) zur näheren Feststellung der Todesursache und mit welchen Ergebnissen?