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Öffentliche Finanzierung der Schuldnerberatung nach dem 30.6.2013

Montag, 01.11.2010

Anfang 2008 wurde die Durchführung der Schuldnerberatung nach SGB XII und SGB II für den Zeitraum 1.7.2008 bis 30.6.2013 öffentlich ausgeschrieben. Die mit den Schuldnerberatungsstellen abgeschlossenen Verträge werden laut Ausschreibung automatisch verlängert, soweit der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien rechtzeitig gekündigt wird.

Durch die Einführung des Pfändungssicheren Kontos (P-Konto) zum 1. Juli 2010 hat sich der Leistungsbereich der Schuldnerberatungsstellen erweitert. Sie sind nun auch aufgefordert, die Ausstellung der Bescheinigungen zur Erhöhung des Freibetrags beim P-Konto und die damit einhergehende Beratung durchzuführen (s. meine Anfrage vom Juni 19/6437).

Vor diesem Hintergrund sowie angesichts wünschenswerter Nachjustierungen frage ich den Senat:

1. Hält es der Senat bzw. die zuständige Behörde für möglich, die Leistung der Schuldnerberatungsstellen zu erweitern, ohne für die Zeit nach dem 30.6.2013 eine erneute Ausschreibung vornehmen zu müssen? Wenn ja,

a. in welchem Umfang können Veränderungen bei der Leistungserbringung durch den Auftraggeber ohne Neuausschreibung vorgenommen werden?

b. in welcher Form?

c. wie verändert sich dann der Angebotspreis?

d. wie begegnet der Senat bzw. die zuständige Behörde wettbewerbsrechtlichen Einwänden bisher nicht berücksichtigter Schuldnerberatungsstellen?

2. Plant der Senat eine Erweiterung und/oder Veränderung der von den Schuldnerberatungsstellen zu erbringenden Leistungen über die im Einführungstexte genannte hinaus? Wenn ja, welche?